Haushalte und Familien Gleich­geschlecht­lichen Partnerschaften

Die Frage zu Lebens­partnerschaften im Haushalt ist seit dem Mikrozensus 2017 Pflichtangabe, damit ist auch die Angabe zu den gleich­geschlecht­lichen Partnern im Haushalt inbegriffen. Bis zum Mikrozensus 2016 war die Angabe des Lebens-partners im Haushalt freiwillig, damit kann die Abgabe zu gleich­geschlecht­lichen Partnerschaften bis zum Jahr 2016 als Untergrenze interpretiert werden. Mit dem Mikrozensus 2018 ist das darstellen gleich­geschlecht­licher Ehepaare im gemeinsamen Haushalt möglich.