Haushalte und Familien Alleinstehende

Alleinstehende sind Personen, die ohne Ehe- oder Lebenspartner und ohne Kinder in einem Haushalt leben. Unbedeutsam ist hierbei der Familien­stand der allein­stehenden Person. So können Allein­stehende als ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Personen in Ein- oder Mehrpersonen­haushalten wohnen.

Sie können sich den Haushalt mit ausschließlich familien­fremden Personen (Nicht­verwandten) teilen, beispiels­weise in einer Studenten-Wohn­gemeinschaft oder mit einem befreundeten Ehepaar. Ebenso können sie in einem Haushalt mit (nicht geradlinig beziehungsweise seiten-) verwandten Haushalts­mitgliedern leben, beispielsweise Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Cousin oder Cousine. Allein­stehende in Einpersonen­haushalten werden als Allein­lebende bezeichnet.