Die Geburtenfolge beschreibt die Geborenen nach der Reihenfolge ihrer Geburt bei der Mutter: erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind. Sie wurde bis 2008 in Bezug auf die bestehende Ehe nachgewiesen. Seit 2009 werden bei der Angabe zur Geburtenfolge alle Kinder der Mutter mitgezählt. Die meisten Ergebnisse beziehen sich auf die Lebendgeborenen.