Publikation Statistischer Bericht - Aufhebung von Lebenspartnerschaften 2014 -2023

Datum 27. Juni 2024

Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebens­partner­schaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. Die Statistik der Aufhebung von Lebens­partner­schaften wurde 2014 als Bundes­statistik eingeführt und stellt die rechtskräftigen Beschlüsse vor deutschen Familiengerichten dar. Im Oktober 2017 wurde in Deutschland die "Ehe für alle" eingeführt. Gleich­geschlechtliche Paare können nun eine Ehe eingehen. Neue Lebens­partner­schaften können nicht mehr begründet werden. Paare, die in einer eingetragenen Lebens­partner­schaft leben, haben seitdem die Möglichkeit ihre Partner­schaft in eine Ehe umwandeln zu lassen.

Dieser Bericht enthält Daten der bisherigen Fachserie 1 Reihe 1.4 "Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen (Scheidungsstatistik) und Statistik der Aufhebung von Lebenspartnerschaften", welche letztmalig mit dem Berichtszeitraum für 2016 veröffentlicht wurde.

Bitte beachten Sie dazu auch den Statistischen Bericht "Rechtskräftige Beschlüsse in Ehesachen".

Inhalte hierzu finden Sie über das Datenbankangebot GENESIS-Online im Themenbereich 12661.

Ältere Ausgaben dieser Publikation finden Sie in der Statistischen Bibliothek.