Bevölkerungsstand Wer zählt zur Bevölkerung Deutschlands?

Zur Bevölkerung zählen grundsätzlich alle nach den aktuellen melde­rechtlichen Regelungen erfassten melde­pflichtigen Personen. Die Erfassung erfolgt in der Melde­behörde der Gemeinde, in der die alleinige oder Haupt­wohnung der melde­pflichtigen Person liegt. Für aus dem Ausland zuziehende Personen besteht Meldepflicht, wenn sie für länger als für drei Monate nach Deutschland kommen. Personen, die ihre Wohnung in Deutschland abgeben, müssen sich bei der zuständigen Melde­behörde abmelden und zählen dann nicht mehr zur Bevölkerung.

Flüchtlinge und Schutz­suchende unterliegen der Melde­pflicht und zählen demzufolge zur Bevölkerung. Die Anmeldung dieser Personen bei den Melde­behörden ist unabhängig von der Stellung des Asyl­antrages.

In der Regel werden Asyl­bewerberinnen und -bewerber erstmalig in der Gemeinde der Erst­aufnahme­einrichtung angemeldet. Allerdings lassen die Erlasse einiger Länder Ausnahmen zu, vor allem bei kurzem Aufenthalt in der Erst­aufnahme­einrichtung. Nach der Verteilung auf die aufnehmenden Gemeinden werden die Asyl­bewerberinnen und –bewerber in der neuen Gemeinde bei den Melde­behörden an- und in der Wegzugsgemeinde abgemeldet.