Aus methodischen Gründen können Fälle mit den Geschlechtsausprägungen 'unbekannt' und 'divers' (ab 2019) zurzeit nicht gesondert ausgewiesen werden. Fälle mit diesen Geschlechtsausprägungen werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf die Geschlechtsausprägungen männlich und weiblich verteilt.