Bevölkerungsstand Wie wird mit den Daten von Personen mit den Geschlechtsausprägungen 'unbekannt' oder 'divers' verfahren?

Aus methodischen Gründen können Fälle mit den Geschlechts­ausprägungen 'unbekannt' und 'divers' (ab 2019) zurzeit nicht gesondert ausgewiesen werden. Fälle mit diesen Geschlechts­ausprägungen werden durch ein definiertes Umschlüsselungs­verfahren auf die Geschlechts­ausprägungen männlich und weiblich verteilt.