Im Jahr 2011 beteiligte sich Deutschland erstmalig an einer EU-weiten Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung. Bei diesem Zensus wurden flächendeckend für ganz Deutschland die amtlichen Einwohnerzahlen und demografische Basisdaten in der Form einer registergestützten Zählung mit ergänzender Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis erhoben. Im Gegensatz zu einer traditionellen Volkszählung mussten dementsprechend nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt werden, vielmehr wurde – soweit möglich – auf Informationen aus bestehenden Verwaltungsregistern zurückgegriffen.
Neben der Feststellung aktualisierter amtlicher Einwohnerzahlen von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Erfassung zentraler demografischer Strukturmerkmale für Politik, Wissenschaft und Gesellschaft wurde mit dem Zensus 2011 auch eine aktualisierte Grundlage für die laufende Fortschreibung der amtlichen Einwohnerzahl geschaffen.