Bevölkerungsstand Lebenspartnerschaften

Das Lebens­partner­schaftsgesetz (LPartG) vom 16.2.2001 ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Die Lebens­partner sind damit einander zur Fürsorge und Unter­stützung sowie zur gemeinsamen Lebens­gestaltung verpflichtet.