Nach der in Deutschland verwendeten Abgrenzung zählen zur Bevölkerung alle Personen, die gemeldet sind bzw. gemeldet sein sollten, am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung. Ausländerinnen und Ausländer, die eine Wohnung in Deutschland bezogen haben, zählen zur Bevölkerung mit Ausnahmen der Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen.