Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 entsprach in der amtlichen Statistik das Unternehmen der kleinsten Rechtlichen Einheit, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Seit dem Berichtsjahr 2018 setzt die amtliche Statistik in der Unternehmensstrukturstatistik die Einheitenverordnung der EU um (siehe Aufsatz Einführung des EU-Unternehmensbegriffs). Diese definiert das Unternehmen als "kleinste Kombination Rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt". Somit kann ein Unternehmen nach der neuen Definition auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen.
Die Darstellung von Ergebnissen für die Einheit Unternehmen nach EU-Definition ab dem Berichtsjahr 2018 bringt Vorteile für die Analyse der Wirtschaft. So führt beispielsweise bei einer Betrachtung auf Ebene der Rechtlichen Einheit die Ausgliederung der Beschäftigten aus einer Rechtlichen Einheit im Produzierenden Gewerbe in eine andere eigenständige Rechtliche Einheit dazu, dass die Statistik für die ursprüngliche Rechtliche Einheit eine Produktion ohne Beschäftigte nachweist. Ergebnisse für Unternehmen nach EU-Definition sind besser geeignet, ökonomische Größen wie zum Beispiel Arbeitsproduktivität oder Vorleistungsquoten realistisch darzustellen. Zahlungsströme innerhalb von Unternehmen können konsolidiert und Doppelzählungen vermieden werden. Auch Auswertungen zur Unternehmenskonzentration, die zum Beispiel für Wettbewerbsanalysen relevant sind, werden auf eine bessere Grundlage gestellt.