IKT in Unternehmen, IKT-Branche Nutzung von IKT in Unternehmen

Hintergrundinformationen für auskunftgebende Unternehmen

Das Statistische Bundesamt führt jährlich in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) eine freiwillige Erhebung über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Unternehmen durch.

Wem nutzt eine Statistik über Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Unternehmen?

Für Unternehmen ist die effektive Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu einem wichtigen strategischen Faktor geworden. Durch den Einsatz von IKT lässt sich die Produktivität des Unternehmens steigern und so die Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Informationstechnologien erleichtern den Zugang zu Daten, beschleunigen Geschäftsprozesse und eröffnen den Unternehmen neue, globale Beschaffungs- und Absatzwege.

Die vom Statistischen Bundesamt, in Zusammenarbeit mit Eurostat durchgeführte IKT-Erhebung liefert einen Überblick über die Ausstattung von deutschen Unternehmen mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien. Neben Informationen über die Verbreitung von Computern und die Nutzung des Internets bilden die verschiedenen Nutzungsaspekte von Informations- und Kommunikationstechnologien, wie etwa E-Commerce, mobile Internetverbindung, Social Media, Websites, elektronischer Informationsaustausch, IT-Sicherheit, Cloud Computing oder künstliche Intelligenz, einen zentralen Bestandteil der Studie. Die genannten Module sind teils jährlich, teils alle zwei Jahre, Bestandteil der Erhebung. Zudem wird der Merkmalskatalog jährlich angepasst, um neue Technologien zeitnah darstellen zu können und sich schnell an den Bedarf ihrer Nutzerinnen und Nutzer anpassen zu können. Die Erhebung bezieht Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche ein.

Um auf europäischer Ebene Vergleiche zwischen den einzelnen Ländern zu ermöglichen, führen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union methodisch harmonisierte Erhebungen zur Nutzung von IKT in Unternehmen durch.

Für die Europäische Kommission bilden diese Daten eine wichtige Basis, um bedarfsgerechte wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes von IKT in Europa einzuleiten und deren Wirkung zu überprüfen. Weitere Nutzende der Statistik sind nationale staatliche Stellen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsverbände. Außerdem kann das einzelne Unternehmen seine IKT-Nutzungsintensität mit der seiner Branche und anderer Wirtschaftsbereiche vergleichen.

Ihre Daten sind sicher

Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) grundsätzlich geheim gehalten.

Unternehmen werden entlastet

Die Erhebung zur Nutzung von IKT in Unternehmen wird gemäß Informations­gesellschafts­statistik­gesetz (InfoGesStatG) jährlich bei 20 000 Unternehmen durchgeführt. Dabei wird unter Berücksichtigung methodischer Aspekte versucht, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen jedes Jahr andere Unternehmen zu befragen.

Darüber hinaus steht den Auskunftgebenden das moderne Online-Meldeverfahren IDEV zur Verfügung. Damit können Unternehmen ihre Angaben auf effiziente Weise über das Internet an die amtliche Statistik übermitteln.

Wie läuft die Erhebung 2025 ab?

Im Zeitraum vom März 2025 bis Juni 2025 versenden wir die Anschreiben zur Teilnahme an der IKT Erhebung. Wenn Ihr Unternehmen ein solches Anschreiben erhalten hat, finden Sie in diesem die persönlichen Zugangsdaten zur Online-Meldung über IDEV.

Wir bitten Sie, den Fragebogen bis zu dem im Anschreiben genannten Datum online auszufüllen. Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig, aber für die Erstellung qualitativ hochwertiger statistischer Ergebnisse sehr wichtig. Wir danken allen Unternehmen, die mit ihrer Teilnahme zum Erfolg der Erhebung beitragen!

Die Befragung findet ausschließlich online statt. Es wird keine telefonische Erhebung durchgeführt.

In diesem Jahr stellen wir Fragen zu den Themen Zugang zum und Nutzung des Internets, E-Commerce, Datennutzung und -analyse sowie Cloud Computing. Außerdem sind besonders tagesaktuelle Themen wie die Nutzung von künstlicher Intelligenz und IT und Umwelt Teil der Umfrage.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für November/Dezember 2025 vorgesehen.

Aktuelle Ergebnisse der Erhebung 2024

Die Erhebung zur Nutzung von IKT in Unternehmen 2024 wurde mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union durchgeführt.

Erhebungs- und Darstellungseinheit sind Rechtliche Einheiten. Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handelsbeziehungsweise -steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Hierzu zählt auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Hinweis: Dem üblichen Sprachgebrauch folgend wird im Fragebogen und in GENESIS-Online die Bezeichnung "Unternehmen" verwendet, auch wenn die Rechtliche Einheit gemeint ist.

Wie verbreitet ist die Nutzung von künstlicher Intelligenz?

Jede fünfte Rechtliche Einheit (20 %) in Deutschland nutzte 2024 künstliche Intelligenz (KI). Große Rechtliche Einheiten ab 250 Beschäftigten nutzten fast zur Hälfte (48 %) und damit weitaus häufiger KI-Technologien als kleine und mittlere Rechtliche Einheiten. Jede sechste Rechtliche Einheit (17 %) mit 10 bis 49 Beschäftigten und 28 % der Mittleren Rechtlichen Einheiten mit 50 bis 249 Beschäftigten nutzten Technologien der künstlichen Intelligenz.

Tabelle "Rechtliche Einheit mit Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) nach Beschäftigtengrößenklassen"

Von den Rechtlichen Einheiten, die bisher keine KI-Technologien nutzten, hatte fast jede Fünfte (18 %) deren Einsatz bereits in Betracht gezogen. Nach den Gründen für den Nichtgebrauch gefragt, nannten diese: Fehlendes Wissen (71 %), Unklarheit über die rechtlichen Folgen (58 %), Bedenken hinsichtlich der Wahrung des Datenschutzes und der Privatsphäre (53 %), Schwierigkeiten mit der Verfügbarkeit oder Qualität der Daten (45 %), Inkompatibilität mit vorhandenem Bestand an Geräten, Software und Systemen (44 %), die Kosten (28 %) und ethische Überlegungen (23 %). Von diesen Rechtlichen Einheiten schätzten 21 % den Einsatz von künstlicher Intelligenz bei sich als nicht sinnvoll ein.

Tabelle "Gründe gegen die Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz nach Beschäftigtengrößenklassen"

Wie verbreitet ist kostenpflichtige Werbung im Internet?

2024 nutzten von den Rechtlichen Einheiten mit 10 oder mehr Beschäftigten 38 % kostenpflichtige Werbung im Internet um auf sich aufmerksam zu machen. Dabei werden unterschiedliche Arten von gezielten Werbemethoden genutzt. Fast vier Fünftel (78 %) dieser Rechtlichen Einheiten nutzen gezielte Werbemethoden auf der Grundlage von Inhalten oder Stichwörtern, die von Internetnutzern gesucht wurden, zwei Fünftel (40 %) nutzten als Grundlage der Werbung den geographischen Standort der Nutzer, etwas weniger Rechtliche Einheiten (37 %) nutzen die Daten aus der Verfolgung vergangener Internetaktivitäten der Nutzer oder ihres Profils als Werbegrundlage und zwei Fünftel (40 %) nutzten Sonstige im Fragebogen nicht aufgeführte Methoden der gezielten Internetwerbung.

56 % der Rechtlichen Einheiten mit schnellem Internet

Rund 94 % der Rechtlichen Einheiten1 in Deutschland nutzten 2024 eine ortsfeste Internetverbindung. Über eine vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate von mindesten 100 Mbit/s verfügten 56 % dieser Rechtlichen Einheiten1. Eine schnelle und effektive Internetverbindung ist für die Wirtschaft eine wichtige Voraussetzung für die Nutzung moderner digitaler Anwendungen und Dienstleistungen und bietet dadurch Wettbewerbsvorteile.

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