Globale Wertschöpfungsketten von Unternehmen in Deutschland Neue Bezeichnungen der Einheiten ab dem Berichtsjahr 2018

Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 entsprach in der amtlichen Statistik das Unternehmen der kleinsten rechtlichen Einheit, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ab dem Berichtsjahr 2018 setzt die amtliche Statistik die EU-Einheitenverordnung siehe Aufsatz (Einführung des EU-Unternehmensbegriffs). Diese definiert das Unternehmen als "kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt". Somit kann ein Unternehmen nach der neuen Definition auch aus mehreren rechtlichen Einheiten bestehen.

Wenn auf den folgenden Seiten von "Unternehmen" die Rede ist, dann sind damit immer rechtliche Einheiten entsprechend der Definition gemeint, wie sie vor dem Berichtsjahr 2018 Anwendung fand.