31.03.2020 - Bei Insolvenzverfahren in Deutschland, die im Jahr 2011 eröffnet und bis Ende 2018 beendet wurden, mussten die Gläubiger auf 96,2% ihrer Forderungen verzichten. Sie erhielten durchschnittlich nur 3,8% ihrer Forderungen zurück. Diese Deckungsquote ergibt sich als Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages (547 Millionen Euro) an den quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger (14,5 Milliarden Euro). Die Verluste der Gläubiger betrugen damit knapp 14,0 Milliarden Euro.
Deckungsquote bei Verbraucherinsolvenzen viel geringer als bei Unternehmensinsolvenzen
Bei Insolvenzverfahren von Unternehmen lag die Deckungsquote bei 6,1%. Bei Verbraucherinsolvenzverfahren war sie mit 1,8% deutlich geringer. Insgesamt hatten die Gläubiger bei Unternehmensinsolvenzen Verluste in Höhe von knapp 6,2 Milliarden Euro. Bei Verbraucherinsolvenzen summierten sich die Verluste auf rund 3,9 Milliarden Euro und bei den übrigen Insolvenzverfahren (zum Beispiel von ehemals selbstständig Tätigen) auf rund 3,9 Milliarden Euro.
Überwiegend Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden von ihrer Restschuld befreit
Von den 134 303 im Jahr 2011 eröffneten Insolvenzverfahren natürlicher Personen in Deutschland haben die Gerichte bis zum Jahresende 2018 in 85,6% der Fälle (114 999) die Schuldnerinnen und Schuldner von ihrer Restschuld befreit. Die meisten Restschuldbefreiungen gab es bei Verbraucherinsolvenzverfahren (87 607 oder 86,7% der insgesamt 101 074 Fälle). Darüber hinaus wurden bei 16 493 Insolvenzverfahren von ehemals selbstständig Tätigen (84,6% der insgesamt 19 501 Fälle) und bei den übrigen 10 899 Insolvenzverfahren (insbesondere Einzelunternehmen; 79,4% der insgesamt 13 728 Fälle) die Schuldnerinnen und Schuldner von der Restschuld befreit.
Art des Schuldners | Eröffnete Insolvenzverfahren | Quotenberechtigte Forderungen | Zur Verteilung Verfügbarer Betrag | Deckungsquote 1 | Verluste 2 | ||
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insgesamt | darunter: bisher beendete Verfahren | ||||||
Anzahl | % | Mill. Euro | % | Mill. Euro | |||
1: Deckungsquote: Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages an den quotenberechtigten Forderungen. 2: Verluste: Differenz zwischen den quotenberechtigten Forderungen und dem zur Verteilung verfügbaren Betrag. | |||||||
Insgesamt | 145 701 | 138 747 | 95,2 | 14 516 | 547 | 3,8 | 13 969 |
Unternehmen | 22 393 | 18 368 | 82,0 | 6 567 | 402 | 6,1 | 6 164 |
Natürliche Personen als Gesellschafter und Ähnliches | 1 355 | 1 234 | 91,1 | 582 | 7 | 1,3 | 575 |
Ehemals selbstständig Tätige mit Regelinsolvenzverfahren | 14 472 | 13 761 | 95,1 | 2 544 | 41 | 1,6 | 2 502 |
Ehemals selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren | 5 029 | 4 947 | 98,4 | 601 | 6 | 0,9 | 595 |
Verbraucher | 101 074 | 99 189 | 98,1 | 4 003 | 74 | 1,8 | 3 929 |
Nachlässe und Gesamtgut | 1 378 | 1 248 | 90,6 | 220 | 16 | 7,4 | 204 |
Merkmale | Eröffnete Insolvenzverfahren | darunter mit Entscheidung über die Restschuldbefreiung | |||
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insgesamt | Art der Entscheidung | ||||
Restschuldbefreiung wurde erteilt | Restschuldbefreiung wurde versagt | Sonstige Art der Entscheidung 1 | |||
Anzahl | |||||
1: Rücknahme des Antrags, Schuldner/-in verstorben und Restschuldbefreiung wurde nach Erteilung widerrufen. 2: Einzelunternehmen und natürliche Personen als Gesellschafter/-in und Ähnliches. | |||||
Insgesamt | 134 303 | 125 034 | 114 999 | 6 721 | 3 314 |
Verbraucher | 101 074 | 95 411 | 87 607 | 5 186 | 2 618 |
Ehemals selbstständig Tätige | 19 501 | 17 796 | 16 493 | 881 | 422 |
Übrige Schuldner 2 | 13 728 | 11 827 | 10 899 | 654 | 274 |
Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet die Fachserie 2, Reihe 4.1.1 "Gewerbemeldungen und Insolvenzen".