Landwirtschaftliche Betriebe sind technisch-wirtschaftliche Einheiten, die über eine vorgegebene Mindestgröße an landwirtschaftlich genutzter Fläche oder über Mindesttierbestände oder Mindestanbauflächen für Spezialkulturen verfügen, für Rechnung einer Inhaberin beziehungsweise eines Inhabers bewirtschaftet werden, einer einheitlichen Betriebsführung unterliegen und die in Anhang I der Verordnung (EG) Nummer 1166/2008 genannten Tätigkeiten nach NACE Revision 2 (pflanzliche Erzeugung, Tierhaltung, landwirtschaftliche Dienstleistungen) als Haupt- oder Nebentätigkeit ausüben.