Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Landwirtschaftliche Betriebe

Landwirtschaftliche Betriebe sind technisch-wirtschaftliche Einheiten, die über eine vorgegebene Mindestgröße an landwirtschaftlich genutzter Fläche oder über Mindest­tierbestände oder Mindestanbauflächen für Spezial­kulturen verfügen, für Rechnung einer Inhaberin beziehungsweise eines Inhabers bewirtschaftet werden, einer einheitlichen Betriebsführung unterliegen und die in Anhang I der Verordnung (EG) Nummer 1166/2008 genannten Tätigkeiten nach NACE Revision 2 (pflanzliche Erzeugung, Tierhaltung, landwirtschaftliche Dienst­leistungen) als Haupt- oder Nebentätigkeit ausüben.