Hierunter fällt Ackerland, Dauergrünland, Haus- und Nutzgärten, Baum–, Beerenobstanlagen (ohne Erdbeeren), Baumschulflächen, Rebflächen, Weihnachtsbaumkulturen, Korbweiden– und Pappelanlagen außerhalb des Waldes und Dauerkulturen unter Glas oder anderen begehbaren Schutzabdeckungen.