Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Hohe begehbare Schutzabdeckungen

Zu den Anbauflächen unter hohen begehbaren Schutz-abdeckungen sind Kulturen zu zählen, die für die ganze oder den überwiegenden Teil der Anbauzeit unter festen oder beweglichen Gewächshäusern oder anderen hohen Schutzeinrichtungen (Glas, fester Kunststoff ) angebaut werden. Hierzu zählen auch alle begehbaren Folientunnel.

Flächen unter Hagelschutznetzen und/oder Foliendächern zählen nicht zu den Anlagen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen.