Flächennutzung Unterscheidung "Fläche für Landwirtschaft" und "landwirt­schaftlich genutzten Fläche"

Die der Flächen­erhebung entstammende Fläche für Landwirtschaft und die aus der Boden­nutzungs­haupt­erhebung ermittelte land­wirtschaftlich genutzte Fläche sind nicht identisch. Bei der Flächen­erhebung werden bestehende Register der Länder sekundär­statistisch ausgewertet. Es handelt sich um eine jährliche Vollerhebung. Dagegen basiert die ebenfalls jährliche Boden­nutzungs­haupt­erhebung auf einer Befragung land­wirtschaft­licher Betriebe und der Auswertung von Verwaltungs­daten (hier aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontroll­system).

Die beiden Erhebungen haben jeweils andere Zielsetzungen, die ihre Unterschiede verständlich machen. Die Flächen­erhebung differenziert flächen­deckend die Boden­nutzung in ganz Deutschland nach Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer, ohne dabei einen Schwerpunkt zu setzen. Dagegen geht es bei der Boden­nutzungs­haupt­erhebung in erster Linie um die Differenzierung der land­wirtschaftlich genutzten Flächen nach Haupt­nutzungs­arten und Nutzungs­zweck, Kulturarten, Pflanzengruppen, Pflanzen­arten und Kultur­formen. Hier stehen also die sich ändernden Anbau­strukturen der Betriebe im Mittelpunkt. Die Anbauflächen der Kulturen bilden auch die Grundlage für die jährliche Ernte­schätzung.

Daraus ergibt sich unmittelbar ein weiterer Unterschied. Die Flächen­erhebung weist die Boden­nutzung in der jeweils betrachteten admin­istrativen Gebiets­einheit nach dem sogenannten Belegen­heitsprinzip aus, wohingegen bei der Boden­nutzungs­haupt­erhebung die Flächen unab­hängig von ihrer admin­istrativen Zuordnung einem Betriebssitz zugeordnet werden. Es ist also nicht erkennbar, ob die von einem Betrieb angegebenen Flächen in der Gemeinde mit Sitz des Betriebes oder einer anderen Gemeinde bewirtschaftet werden.

Hinzu kommen weitere methodische Unterschiede: Bei der Abgrenzung der Grund­gesamtheit unter­scheiden sich beide Erhebungen. Während in der Flächen­statistik keine Erfassungs­grenzen existieren, da im Prinzip jeder Fläche eine Nutzungsart zugeordnet wird, werden bei der Boden­nutzungs­haupt­erhebung Betriebe unterhalb der im § 91 Agrarstatistikgesetz festgelegten Erfassungs­grenzen nicht in die Erhebung einbezogen.