Für den Produktionsindex wird mit der Umstellung auf das Basisjahr 2021 die Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken (EBS-Verordnung) wirksam, Übergangsregelungen laufen aus1. Diese Verordnung schreibt für den Produktionsindex im Bereich des Baugewerbes eine Untergliederung nach Wirtschaftszweig-Abteilungen gemäß der Wirtschaftszweigklassifikation vor. Bisher wurde für den Produktionsindex im Bereich Baugewerbe eine nationale Gliederung nach so genannten Bausparten verwendet. Die Klassifikationsumstellung wirkt sich vor allem auf die Teilergebnisse des Produktionsindex innerhalb des Baugewerbes aus und muss bei deren Interpretation berücksichtigt werden.
Auch die Indexgewichtungen wurden für das Basisjahr 2021 und rückwirkend für die Basisjahre 2010 und 2015 neu berechnet. In Tabelle 1 sind die neu berechneten Gewichtungsanteile dargestellt, die für den auf das Basisjahr 2021 umbasierten Produktionsindex im Baugewerbe gelten.
Frühere Gewichtungen
Als Hintergrundinformation sind in Tabelle 2 die Gewichtungsanteile angegeben, die vor der Umstellung des Produktionsindex auf das Basisjahr 2021 galten. Im Basisjahr 2005 setzte sich das Baugewerbe nur aus Hochbau und Tiefbau zusammen und der Hochbau hatte im Basisjahr 2005 mit gut 62 % ein weitaus höheres Gewicht als in der jetzigen Abgrenzung. Ab dem Basisjahr 2010 lag beim Produktionsindex nach Bauspartengliederung der Anteil des Hochbaus bei etwa einem Drittel und das damals neu eingeführte Ausbaugewerbe hatte einen Wägungsanteil von über 50 %.
Im Folgenden wird der Unterschied zwischen der Wirtschaftszweigklassifikationen und der Bauspartengliederung dargestellt. Anschließend wird beschrieben, wie der Produktionsindex aus der Bauspartengliederung in die Wirtschaftszweigklassifikation überführt wurde.
Wirtschaftszweigklassifikation und Bauspartengliederung im Baugewerbe
Im Baugewerbe werden in der Klassifikation der Wirtschaftszweige drei Abteilungen unterschieden, die Abteilung 41 "Hochbau", die Abteilung 42 "Tiefbau" und die Abteilung 43 "Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallationen und sonstiges Ausbaugewerbe". Mit der Umstellung auf das Basisjahr 2021 müssen Produktionsindizes für das Baugewerbe insgesamt und die genannten drei Abteilungen berechnet werden. Dabei muss die Zeitreihe für das Baugewerbe insgesamt spätestens im Jahr 2005 und für die drei untergeordneten Abteilungen im Jahr 2021 beginnen. In der Tabelle 3 sind die betreffenden Abteilungen der Wirtschaftszweigklassifikation aufgeführt. Zur Erläuterung der Abteilungsinhalte sind ergänzend die untergeordneten Gruppen angegeben. Im Produktionsindex werden für das Baugewerbe zwar keine Ergebnisse auf der tieferen Gliederungsebene der Gruppen bereitgestellt, die Gruppen spielen jedoch bei der Datenerhebung und Indexberechnung eine zentrale Rolle. Auf der rechten Seite sind die Wertschöpfungsanteile für das Jahr 2021 angegeben, um auf die wirtschaftliche Bedeutung der Wirtschaftszweige hinzuweisen.
Bei der Datenerhebung werden zunächst die Betriebe, die für die Baugewerbestatistik melden müssen, im statistischen Unternehmensregister identifiziert. Die Identifizierung erfolgt auf Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige. Im nächsten Schritt der Datenerhebung ordnen die Betriebe ihre betrieblichen Statistikwerte (etwa Umsätze oder geleistete Arbeitsstunden) Bereichen zu, die sich jedoch nicht mit der Wirtschaftszweigklassifikation decken. Vielmehr wird bei der Erhebung der Baugewerbedaten auf eine Branchengliederung nach sogenannten Bausparten zurückgegriffen.
Die Bauspartengliederung ist in Tabelle 4 auf der linken Seite dargestellt. Es ist zu beachten, dass der Hochbau in der Bauspartengliederung anders definiert ist als in der Wirtschaftszweigklassifikation. In der Gliederung nach Bausparten gehören zum Hochbau neben dem Wirtschaftszweig 41.2 "Bau von Gebäuden" auch die Gruppe 43.1 "Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten" sowie 43.9 "Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten". Die Gruppe 41.1 "Erschließung von Grundstücken; Bauträger" ist in der Bauspartengliederung nicht berücksichtigt2.
Der Tiefbau ist hingegen genauso abgegrenzt wie in der Wirtschaftszweigklassifikation. Die Bausparten "Hochbau“ und „Tiefbau" werden zum "Bauhauptgewerbe" zusammengefasst. Neben dem Bauhauptgewerbe gibt es in der Bauspartengliederung einen eng abgegrenzten Bereich für Ausbaugewerbe. Zum Ausbaugewerbe werden hier nur die Wirtschaftszweige gezählt, die mit dem nachfolgenden Ausbau von Gebäuden zu tun haben, wie Elektroinstallation, Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimainstallation oder das Maler- und Raumausstattungsgewerbe (Gruppen 43.2 und 43.3). Die Tabelle 4 zeigt auf der rechten Seite, aus welchen Aktivitätsbereichen der Wirtschaftszweigklassifikation sich die Kategorien der Bauspartengliederung zusammensetzen.
Bisher wurden Produktionsindizes für die Bausparten berechnet, die auf der linken Seite der Tabelle 4 aufgeführt sind. Mit der Umstellung auf das Basisjahr 2021 werden die Indexergebnisse für den Bauproduktionsindex nun für die Abteilungen der Wirtschaftszweigklassifikation ausgewiesen. Die Datenerhebung und der Ergebnisausweis in der sonstigen Baugewerbestatistik erfolgen nach wie vor nach Bausparten.
Neuberechnung ab dem Jahr 2005
Für die Neuberechnung des Produktionsindex ab dem Jahr 2005 wurden die Daten für die Indexberechnung nachträglich den Abteilungen der Wirtschaftszweigklassifikation zugeordnet. Es wird jeweils ein Produktionsindex für die Abteilung 41, 42 und 43 ausgewiesen. Weiterhin wird ein Produktionsindex für eine Position "Hoch- und Tiefbau" veröffentlicht, die als gewichteter Mittelwert der Produktionsindizes für die Abteilungen 41 und 42 in Wirtschaftszweigabgrenzung berechnet wird. Diese Position er-setzt seit 2005 die bisherige Position "Bauhauptgewerbe". Die Inhalte des Produktionsindex für die Abteilung 41, für die Position "Hoch- und Tiefbau" sowie für das Baugewerbe insgesamt unterscheiden sich wegen der Klassifikationsänderung von der bisher für den Hochbau und das Bauhauptgewerbe veröffentlichten Zeitreihen.
Die Neuberechnung erfolgte je nach Datenverfügbarkeit unterschiedlich. Ab Januar 2005 sind viertel-jährliche Umsatzdaten für große Betriebe im Ausbaugewerbe verfügbar, die seit Januar 2008 mit viertel-jährlichen Daten aus Umsatzsteuervoranmeldungen für kleine Betriebe kombiniert werden. Diese Daten wurden in den Gruppen 43.2 und 43.3 (Bauinstallation und Sonstiger Ausbau) von Januar 2005 bis Dezember 2009 genutzt, wobei innerhalb eines Quartals die Monatswerte konstant gehalten wurden, so dass eine vierteljährliche "Treppenfunktion" entsteht. In den Gruppen 43.1 (Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten) und 43.9 (Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten) sind bereits seit 2005 monatliche Ergebnisse zu geleisteten Arbeitsstunden verfügbar, so dass für diese Gruppen durchgehend monatliche Produktionsindizes berechnet werden konnten. Ab dem Jahr 2010 sind für alle Gruppen des Wirtschaftszweigs 43 durchgehend monatliche Daten verfügbar.
Für den Wirtschaftszweig 41.1 (Erschließung von Grundstücken; Bauträger) werden in der Baugewerbestatistik zwar vierteljährliche Umsatzergebnisse erfasst, in der Preisstatistik werden jedoch keine Preisindizes für diese Gruppe erhoben3. Die Gruppe 41.1 wird deshalb nach wie vor nicht in die monatliche Indexberechnung für den Produktionsindex Baugewerbe einbezogen.
Rückrechnung für den Zeitraum von 1991 bis vor 2005
Die Verpflichtung zur Lieferung von Ergebnissen nach Wirtschaftszweigklassifikation für den Produktionsindex im Bereich Baugewerbe betrifft die Daten seit dem Jahr 2005. Die Zeitreihe zum Produktionsindex für das Baugewerbe beginnt im nationalen Veröffentlichungsprogramm hingegen wie bisher im Januar 1991. Allerdings sind vor Dezember 2004 nur Daten für das Bauhauptgewerbe und nicht für das Ausbaugewerbe verfügbar. Für die Abteilungen 41 und 42 wurden die bisherigen Produktionsindizes nach Bauspartengliederung eingesetzt, ohne weitere inhaltliche Änderung nur rechnerisch umbasiert und mit den nachfolgenden Ergebnissen verkettet. Für die Abteilung 43 können für diesen Zeitraum keine Ergebnisse ausgewiesen werden. Die Zeitreihe für das "Bauhauptgewerbe" fasst bis zum Jahr 2005 nur die Bauspartenposition "Hochbau" und den Wirtschaftszweig Tiefbau zusammen und wird in der Ergebnisdarstellung als "Hoch- und Tiefbau" ausgewiesen. In Tabelle 5 findet sich eine Übersicht über die Rückrechnung und Neuberechnung in den verschiedenen Zeiträumen.
Berechnung der Gewichte für das aktuelle und frühere Basisjahre
Auch bei der Berechnung der Gewichte gibt es Einschränkungen bei der Datenverfügbarkeit. Die Berechnungsweise ist in Tabelle 6 dargestellt. Für den Zeitraum vor dem Jahr 2005 wurden sowohl die einzelnen Produktionsindizes als auch alle daraus gewonnenen übergeordneten Aggregate rechnerisch auf das Basisjahr 2021 umbasiert, auch für das Produzierende Gewerbe insgesamt. Bei dieser Vorgehens-weise bleibt die ursprünglich für die Aufsummierung der Indizes verwendete Gewichtung implizit erhalten4. Die Wägung innerhalb des Baugewerbes und die Gewichtung des Baugewerbes im Produzierenden Gewerbe hat sich damit bis zum Jahr 2005 nicht verändert. Das Ausbaugewerbe und die Gruppe 41.1 sind in dieser Gewichtung nicht berücksichtigt.
Seit dem Jahr 2005 musste das Wägungsschema angepasst werden, um im Bereich Baugewerbe die Wirtschaftszweigklassifikation abzubilden. Zwar sind für das Jahr 2005 archivierte Ergebnisse aus der damaligen Kostenstrukturerhebung verfügbar, diese beziehen sich jedoch auf die damals gültige Version dieser Klassifikation und konnten daher nicht genutzt werden5. Ab dem Jahr 2010 entsprechen die Ergebnisse der Kostenstrukturerhebung der heute noch gültigen Version der Wirtschaftszweigklassifikation. Daher wurden die Zeitreihen von Anfang 2005 bis Ende 2014 mit der Wägung für das Basisjahr 2010 gewichtet.
Für die Basisjahre 2010, 2015 und 2021 wurden die Gewichte mit den jeweiligen Ergebnissen der Kostenstrukturerhebungen neu berechnet und bei der Indexberechnung genutzt. Die Bruttowertschöpfung in der Gruppe 41.1 wurde dabei in die Berechnung der Gewichte mit einbezogen. Somit werden die Indexergebnisse von Januar 2005 bis Dezember 2014 mit dem Wägungsschema des Jahres 2010 gewichtet und ab 2015 mit dem von 2015. Ab dem Jahr 2021 ist das aktuelle Wägungsschema wirksam.
Erläuterungen der Fußnoten:
1: Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatis-tiken. Bisher war die so genannte Konjunkturstatistik-Verordnung relevant: Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates vom 19. Mai 1998 über Konjunkturstatistiken.
2: Die Gruppe 41.1 ist in der aktuellen Version 2.1 der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008) dem Baugewerbe zugeordnet. In der Vorgängerversion 2 aus dem Jahr 2003 dieser Klassifikation (WZ 2003) gehörte sie noch zum Dienstleistungsbereich. Sie wird auch in der kommenden Version 2.1 der Wirtschaftszweigklassifikation, die mit der zukünftigen Umstellung auf das Basisjahr 2025 beim Produktionsindex relevant sein wird, wieder in den Dienstleistungsbereich zurückverlegt.
3: Die Gruppe 41.1 der Wirtschaftszweigklassifikation (Erschließung von Grundstücken und Realisierung von Bauvorhaben durch Bauträger) ist in der aktuellen Version der Wirtschaftszweigklassifikation dem Baugewerbe zugeordnet. Die Gruppe war in der Version 2 der Klassifikation der Wirtschaftszweige aus dem Jahr 2003 noch dem Dienstleistungsbereich zugeordnet. Sie wird auch in der kommenden Version 2.1 der Wirtschaftszweigklassifikation, die mit der zukünftigen Umstellung auf das Basisjahr 2025 beim Produktionsindex relevant sein wird, wieder in den Dienstleistungsbereich zurückverlegt.
4: Vgl. WISTA 2 2019, Umstellung der Konjunkturindizes im Produzierenden Gewerbe auf das Basisjahr 2015, S. 53.
5: Im Bereich Baugewerbe wurde für die Kostenstrukturerhebung zum Jahr 2007 die Klassifikation der Wirtschaftszweige aus dem Jahr 2003 (WZ 2003) genutzt, in den folgenden Jahren die WZ 2008.