Handwerk Umsatz (Handwerkszählung)

Die im statistischen Unternehmens­register nachgewiesenen Umsätze umfassen die steuerbaren Lieferungen und Leistungen des Unternehmens (im Sinne der Rechtlichen Einheit). Informationen über Rechtliche Einheiten mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen werden von den Finanzbehörden zusammen mit den Angaben zur Umsatzsteuer­statistik jährlich an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder übersandt. In dem gelieferten Datenmaterial der Finanz­behörden sind alle umsatzsteuer­pflichtigen Rechtlichen Einheiten enthalten, die im jeweiligen Berichtsjahr Umsatzsteuervoranmeldungen in Deutschland abgegeben haben und deren Jahresumsatz im Berichtsjahr mehr als 17 500 Euro - ab 2020 bis zu 22 000 Euro - betrug.

Die steuerbaren Umsätze der einzelnen Handwerks­unternehmen umfassen nicht nur den Handwerks­umsatz, sondern auch Umsätze aus nichthand­werklicher Tätigkeit. Beispielsweise betreiben Autohäuser in der Regel eine Kfz-Werkstatt und sind deswegen in die Handwerksrolle eingetragen. Diese Handwerks­unternehmen generieren auch Umsätze mit dem Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen. Eine Aufteilung der steuerbaren Umsätze nach fachlichen Kriterien in Handwerks­umsatz und sonstige Umsätze ist nicht möglich. Die nichthand­werklichen Umsätze sind daher in den nachgewiesenen Umsätzen der Handwerks­unternehmen enthalten.

Da nach dem Handwerk­statistikgesetz nur selbstständige Handwerks­unternehmen in die Handwerks­zählung einbezogen werden, sind Umsätze aus handwerklicher Tätigkeit, die in handwerklichen Nebenbetrieben oder innerbetrieblichen Abteilungen nichthandwerklicher Rechtlicher Einheiten erwirtschaftet werden, nicht in den nachgewiesenen Umsätzen enthalten.