Handwerk Tätige Personen (Handwerkszählung)

Tätige Personen umfassen in der Handwerks­zählung die sozialversicherungs­pflichtig Beschäftigten, die geringfügig entlohnten Beschäftigten und die tätigen Inhaber. Die Anzahl der tätigen Inhaber wird geschätzt.

Unbezahlt mithelfende Familien­angehörige können in die Handwerks­zählung nicht einbezogen werden, weil hierzu keine Informationen im Unternehmens­register oder in anderen verfügbaren Datenquellen vorhanden sind.

Ferner ist zu beachten, dass alle im Handwerks­unternehmen sozialversicherung­spflichtig beschäftigten und geringfügig entlohnten Personen erfasst werden, also auch diejenigen, die nicht im handwerklichen Bereich tätig sind (zum Beispiel Verkaufs- und/oder Verwaltungs­personal).