Die Monatserhebung im Tourismus ist die zentrale statistische Informationsquelle zum Inlandstourismus in Deutschland. Es handelt sich hierbei um eine Totalerhebung mit einer sogenannten Abschneidegrenze. Es werden also nur Betriebe betrachtet, die eine bestimmte Mindestgröße aufweisen.
Zweck der monatlichen Erhebung im Tourismus ist zum einen die kurzfristige Information über die konjunkturelle Entwicklung im Beherbergungsgewerbe. Darüber hinaus liefert sie aber auch Informationen über Strukturen des Inlandstourismus. Ihre Ergebnisse dienen als Grundlage für tourismuspolitische Entscheidungen, für infrastrukturelle Planungen sowie für Maßnahmen der Tourismuswerbung und der Marktforschung. Mit den Ergebnissen, die aus der Monatserhebung im Tourismus gewonnen werden, werden auch Datenlieferverpflichtungen gegenüber der EU erfüllt.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Neuordnung der Statistik über die Beherbergung im Reiseverkehr (Beherbergungsstatistikgesetz - BeherbStatG) in der jeweils aktuellen Fassung. Berichtspflichtig sind demnach alle Beherbergungsstätten und Campingplätze sowie die entsprechenden fachlichen Betriebsteile, die zehn und mehr Schlafgelegenheiten bzw. bei Campingplätzen zehn und mehr Stellplätze aufweisen.
Gesamtdeutsche Ergebnisse sind ab dem Berichtsjahr 1992 verfügbar und bis einschließlich dem Berichtsjahr 2010 vergleichbar. Ab dem Berichtsjahr 2011 weist die Zeitreihe einen Bruch auf. Grund ist eine Vorgabe der EU-Verordnung über die europäische Tourismusstatistik, nach der ab dem Berichtsjahr 2012 die Abschneidegrenze für die Auskunftspflicht von neun auf zehn Betten bzw. drei auf zehn Stellplätzen erhöht werden musste.
Die Erhebung erstreckt sich auf die Gruppen 55.1 "Hotellerie", 55.2 "Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten" und 55.3 "Campingplätze" sowie auf Vorsorge- und Rehabilitationskliniken (Wirtschaftsunterklasse 86.10.3) und auf Schulungsheime (Wirtschaftsklassen 85.53 und 85.59) der nationalen Wirtschaftszweigklassifikation 2008 (WZ 2008).
Erhebungsmerkmale der Monatserhebung im Tourismus sind die Zahl der Ankünfte und der Übernachtungen von Gästen. Bei Gästen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands liegt, werden diese Angaben auch in der Unterteilung nach Herkunftsländern erfasst. Erhoben werden bei Betriebsstätten außerdem die Zahl der angebotenen Schlafgelegenheiten, bei Campingplätzen die Anzahl der Stellplätze und bei Betrieben der Hotellerie zusätzlich die Zahl der Gästezimmer am 31.07. Für Hotelleriebetriebe mit 25 und mehr Zimmern wird außerdem monatlich die Auslastung der Gästezimmer erhoben. Im Bereich des Campings wird nur das Urlaubscamping erhoben, nicht jedoch das Dauercamping.
Die Aktualität der Ergebnisbereitstellung ist ein wesentliches Qualitätskriterium für die monatliche Tourismusstatistik. Ein erstes vorläufiges Bundesergebnis wird als Pressemitteilung innerhalb von 40 Tagen nach Ablauf des Berichtsmonats veröffentlicht. Die über das Internet verbreitete Fachserienveröffentlichung mit tief gegliederten, endgültigen Ergebnissen erscheint jeweils vor dem Ende des zweiten Monats, der auf den Berichtsmonat folgt.