Gastgewerbe, Tourismus Gastgewerbe

Zum Gastgewerbe gehören Beherbergungseinrichtungen, Gaststätten sowie Kantinen- und Cateringunternehmen.

Die Beherbergung umfasst alle Möglichkeiten des Übernachtens gegen Bezahlung für einen kurzen Zeitraum. Die Palette reicht vom Hotel bis zum Campingplatz. Beherbergung betreibt, wer gegen Entgelt Personen vorübergehend Unterkunft gewährt, auch wenn der Betrieb der Beherbergungsstätte nicht der Erlaubnispflicht nach §2 des Gaststättengesetzes unterliegt. Hierzu gehört die Vermietung von Zelt- und Wohnwagenplätzen ebenso wie die Vermietung von Ferienhäusern oder Ferienwohnungen.

Die Gastronomie bietet Mahlzeiten und Getränke zum sofortigen Verzehr an. Fünf-Sterne-Restaurants gehören ebenso dazu wie Caterer und Eckkneipen.
In Gaststätten werden überwiegend Mahlzeiten, Lebensmittel, Getränke und Genussmittel in der Regel zum sofortigen Verzehr verkauft. Eine Kantine ist eine Verpflegungseinrichtung, die Speisen und Getränke – in der Regel zu ermäßigten Preisen – an bestimmte Personengruppen vor Ort abgibt (zum Beispiel Betriebskantine oder Mensa).

Caterer sind Unternehmen, die in einer Produktionsstätte zubereitete, verzehrfertige Speisen und Getränke an bestimmte Einrichtungen (zum Beispiel Fluggesellschaften) oder Personengruppen und für bestimmte Anlässe (zum Beispiel Feiern) liefern.