Die Erhebung über die Energieverwendung liefert unentbehrliche Daten für die energiepolitischen Entscheidungen der für die Energiewirtschaft zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden. Zu den Hauptnutzern gehören die für die Energiewirtschaft zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden, Wirtschaftsverbände, Wissenschaft, die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen und der Länderarbeitskreis Energiebilanzen.
Zum Erhebungsprogramm gehören folgende Merkmale: die Menge des gewonnenen Klärgases und die Menge des gewonnenen Klärschlamms zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme, getrennt nach Energiegehalt; die Menge des genutzten Klärgases, getrennt nach Verwendungsarten; die Menge des abgegebenen Klärgases, getrennt nach Abnehmergruppen; die Menge der aus Klärgas und Klärschlamm erzeugte und abgegebene Elektrizität und Wärme sowie die installierte elektrische Nettonennleistung und thermische Nettonennleistung der Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme.
Erhoben wird bei allen Betreibern von Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff oder den Wasserstoffderivaten Ammoniak und Methanol, bei allen Betreibern von Anlagen zur Speicherung von Wasserstoff oder der Wasserstoffderivate Ammoniak und Methanol sowie bei allen Gaslieferanten und Großhändlern. Zum Erhebungsprogramm der Erhebung über Aufkommen, Verwendung und Abgabe von Wasserstoff/Ammoniak/Methanol gehören folgende Merkmale:
Bei Produzenten: die Produktionskapazität der Produktionsanlagen für Wasserstoff/Ammoniak/Methanol; Produktion von Wasserstoff/Ammoniak/Methanol und Energieträgereinsatz; Selbstverbrauch und Verluste von Wasserstoff/Ammoniak/Methanol.
Bei Produzenten und Händler: die Abgabe von Wasserstoff/Ammoniak/Methanol nach gehandelten Mengen nach Bundesland.
Bei Händler: die Ein- und Ausfuhr von Wasserstoff/Ammoniak/Methanol, vertraglich nach Ursprungsland bzw. Bestimmungsland.
Bei Produzenten: die Speicherung (Anzahl der Speicher, Speicherkapazität, Anfangs- und Endbestand) von Wasserstoff/Ammoniak/Methanol nach Bundesland.
Zum Erhebungsprogramm der Jahreserhebung über die Abgabe von Flüssiggas gehören folgende Merkmale: länderweise die abgegebene Menge von Flüssiggas, getrennt nach Abnehmergruppen.
Erhoben werden folgende Merkmale: Einfuhr von Kohle, jeweils getrennt nach Staaten sowie nach Kohlearten, Energiegehalten und Grenzübergangswerten, die Menge des Bestands, getrennt nach Kohlearten, die abgegebene Menge, jeweils getrennt nach Kohlearten sowie innerhalb der Kohlearten jeweils getrennt nach Abnehmer- und Verbrauchergruppen.
Zum Erhebungsprogramm der Erhebung gehören folgende Merkmale: bei Produzenten bzw. Erzeugern von Gas: die Menge des gewonnen und erzeugten Gases; die Menge des abgesetzten Gases, getrennt nach Abnehmergruppen; die Erlöse aus dem Absatz von Gas, getrennt nach Abnehmergruppen; die Ein- und Ausfuhr von Erdgas nach Vertragsmengen, getrennt nach Ursprungs- und Bestimmungsstaaten; die Menge des abgefackelten Gases; die Menge des Eigenverbrauchs sowie die Menge der sonstigen Verluste. Bei Fernleitungsnetzbetreibern: die Menge des eingespeisten Gases; die Ein- und Ausfuhr von Erdgas in physischen Mengen, getrennt nach Nachbarstaaten; die Menge des Eigenverbrauchs; die Menge der sonstigen Verluste. Bei Gasspeicherbetreibern: die Anzahl, die Art, das Arbeitsvolumen und die maximale Ausspeiseleistung der Speicher; die am Jahresende kumulierte Menge des eingespeisten Gases und die am Jahresende kumulierte Menge des ausgespeisten Gases; die Menge des Eigenverbrauchs sowie die Menge der sonstigen Verluste. Bei Verteilnetzbetreibern: die Menge des in das Gasverteilnetz eingespeiste Gases; die Menge des Eigenverbrauchs sowie die Menge der sonstigen Verluste. Bei Gaslieferanten und Großhändlern: die Ein- und Ausfuhr von Erdgas nach Vertragsmengen, getrennt nach Ursprungs- und Bestimmungsstaaten; die Menge des abgesetzten Gases, getrennt nach Abnehmergruppen sowie die Erlöse aus dem Absatz von Gas, getrennt nach Abnehmergruppen.
Zum Erhebungsprogramm gehören folgende Merkmale: die Menge der abgesetzten Elektrizität, getrennt nach Abnehmergruppen; die Erlöse aus dem Absatz von Elektrizität, getrennt nach Abnehmergruppen sowie die Erlöse aus dem Absatz von Elektrizität an Sondervertragskunden nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 der Konzessionsabgabenverordnung.