Dienstleistungen Die neue Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich

Ab dem Berichtsjahr 2021 wird die Struktur­erhebung im Dienst­leistungs­bereich mit der Jahres­erhebung im Handel und Gast­gewerbe zusammen durchgeführt. Grundlage der neuen Struktur­statistik im Handels- und Dienst­leistungs­bereich (SHD) ist die EU-Verordnung zur Euro­päischen Unter­nehmens­statistik - umgesetzt im Handels- und Dienst­leistungs­statistik­gesetz vom 22. Februar 2021 (BGBl. I Seite 266).

Damit werden nun erstmals alle Wirtschafts­bereiche im Dienst­leistungs­sektor einheitlich erfasst und dargestellt. Die Struktur­statistik im Handels- und Dienst­leistungs­bereich bildet ab dem Berichts­jahr 2021 die folgenden Bereiche ab:

Wirtschaftsabschnitt beziehungsweise -gruppe der WZ 20081
1: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
G -Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
H -Verkehr und Lagerei
I -Gastgewerbe
J -Information und Kommunikation
K -Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienst­leistungen
L -Grundstücks- und Wohnungswesen
M -Erbringung von freiberuflichen wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
N -Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
P -Erziehung und Unterricht
Q -Gesundheits- und Sozialwesen
R -Kunst, Unterhal­tung und Erholung
S95 - Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern
S96 - Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen

Die Erhebung erfolgt wie bisher über IDEV beziehungsweise eSTATISTIK.core.
Die auskunfts­pflichtigen Einheiten werden ab Oktober 2022 angeschrieben. Eine Ausnahme bildet der Wirtschafts­abschnitt K (Erbringung von Finanz- und Versicherungs­dienstl­eistungen). Hier werden zur Ergebnis­erstellung – wie bisher – weitgehend Verwaltungs­daten genutzt. Die Darstellung des Bundes­ergebnisses erfolgt entsprechend der EU-Unter­nehmens­definition.

Ergebnisse für Unter­nehmen nach der EU-Definition sind in den Tabellen 48112 der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.

Erstmals ab dem Berichtsjahr 2018 werden bei den Unter­nehmens­struktur­statistiken Ergebnisse für Unter­nehmen entsprechend der EU-Unter­nehmens­definition nachgewiesen, wie sie die EU-Einheiten­verordnung vorgibt.

Die EU-Einheiten­verordnung definiert das Unter­nehmen als "kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienst­leistungen bildet und über eine gewisse Entscheidungs­freiheit verfügt". Somit kann ein Unter­nehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen, also den kleinsten rechtlich selbstständigen Einheiten, die aus handels- beziehungsweise steuer­rechtlichen Gründen Bücher führen.

Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe wurden synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition werden diese Begriffe künftig klar voneinander unterschieden und das Unternehmen gemäß der EU-Definition die zentrale Darstellungseinheit der strukturellen Unternehmensstatistiken. Für eine Übergangszeit werden die Angaben zu Rechtlichen Einheiten weiterhin veröffentlicht. Darüber hinaus wird das Datenangebot zu Unternehmen entsprechend der EU-Definition ausgebaut.

Die Darstellung von Ergebnissen für Unternehmen in der Definition nach EU-Recht bringt Vorteile für die Analyse der Wirtschaft. So führt beispielweise bei einer Betrachtung auf Ebene der Rechtlichen Einheit die Ausgliederung der Beschäftigten aus einer Rechtlichen Einheit im Produzierenden Gewerbe in eine andere, eigenständige Rechtliche Einheit dazu, dass die Statistik für die ursprüngliche Rechtliche Einheit eine Produktion ohne Beschäftigte nachweist. Ergebnisse für Unternehmen nach EU-Definition sind besser geeignet, ökonomische Größen wie zum Beispiel Arbeitsproduktivität oder Vorleistungsquoten realistisch darzustellen. Auch Analysen zur Unternehmenskonzentration werden auf eine bessere Grundlage gestellt.

Nähere Informationen zur Methodik:

Die neue Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich, WiSta 05/2022
Einführung des EU-Unternehmensbegriffs: Konzept und Umsetzung, WiSta 03/2020
Auswirkungen der Einführung des EU-Unternehmensbegriffs, WiSta 03/2020
Qualitätsbericht - Bereichsübergreifende Unternehmensstatistik