Dienstleistungen Reinertrag je Kassenpraxis

Der Reinertrag ist nicht identisch mit dem Einkommen der Ärzte. Er stellt zwar das Ergebnis des Geschäfts­jahres der Praxis dar, berücksichtigt aber unter anderem nicht die Aufwendungen für Praxis­übernahme und die Aufwendungen privater Natur für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Kranken­versicherung der Praxisinhaber und deren Familien­angehörigen sowie die Beiträge zu Versorgungs­einrichtungen der Praxisinhaber.