Die Erhebungen des Baugewerbes bieten statistische Informationen über die konjunkturelle Situation und über die strukturelle Entwicklung der Bauwirtschaft. Sie gliedern sich auf in die Bereiche Bauhauptgewerbe (zum Beispiel Bau von Gebäuden, Straßenbau) und Ausbaugewerbe (z.B. Elektroinstallation) und werden zusätzlich nach Konjunktur- (unterjährig) und Strukturstatistiken (jährlich) unterschieden.
Konjunkturdaten
Die Konjunkturstatistiken werden unterjährig durchgeführt und liefern aktuelle Daten für die Konjunkturanalyse. Zusätzlich fließen sie zum Teil in weitere Berechnungen, wie zum Beispiel den Produktions- und Auftragseingangsindex oder die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR), ein.
Der Monatsbericht im Bauhauptgewerbe wird monatlich bei Betrieben des Bauhauptgewerbes von rechtlichen Einheiten (Unternehmen) mit 20 und mehr tätigen Personen durchgeführt. Erhoben werden die Merkmale tätigen Personen, Entgelte und nach Bauarten die geleisteten Arbeitsstunden, Umsätze sowie Auftragseingänge.
Die vierteljährliche Statistik über den Auftragsbestand im Bauhauptgewerbe wird bei den gleichen bauhauptgewerblichen Betrieben von rechtlichen Einheiten (Unternehmen) mit 20 und mehr tätigen Personen durchgeführt wie der Monatsbericht im Bauhauptgewerbe. Erhoben werden die Auftragsbestände nach Bauarten zum Ende des jeweiligen Berichtsquartals.
Die Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern wird bei Betrieben des Ausbaugewerbes und bei Bauträgern von rechtlichen Einheiten (Unternehmen) mit 20 und mehr tätigen Personen durchgeführt. Aufgrund der vorhandenen gesetzlichen Vorgabe (gemäß ProdGewStatG durften bis 2020 maximal 9000 Betriebe befragt werden) musste eine Anhebung der Abschneidegrenze auf Betriebe von rechtlichen Einheiten mit 23 und mehr tätigen Personen durchgeführt werden. Ab 2021 dürfen 14000 Betriebe erhoben werden, wodurch die Abschneidegrenze wieder auf 20 und mehr tätige Personen gesenkt werden konnte. Daher sind die Berichtsjahre 2018 bis 2020 eingeschränkt vergleichbar. Erhoben werden die Merkmale tätigen Personen, Entgelte, geleisteten Arbeitsstunden und Umsätze zum Ende des jeweiligen Berichtsquartals.
Für die kleineren Betriebe (1-19 Beschäftigte) stehen keine konjunkturellen Informationen zur Verfügung. Um diese wichtige Gruppe ebenfalls mit in die Betrachtung zu nehmen, werden die Daten des Monatsberichts im Bauhauptgewerbe bzw. der Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe, um Verwaltungsdaten für die Betriebe mit weniger als 20/23 Beschäftigte ergänzt. Die Verwaltungsdaten umfassen Umsatzdaten der Finanzverwaltung und Beschäftigtendaten der Bundesagentur für Arbeit. Das Ergebnisse dieser so genannten Mixmodelle (Konjunkturstatistik im Bauhauptgewerbe / Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe) entsprechen praktisch einer Totalzählung und zielen darauf ab, die Darstellung der konjunkturellen Entwicklungen im Baugewerbe zu vervollständigen und damit die Aussagefähigkeit, Relevanz und Belastbarkeit der Ergebnisse zu verbessern.
Strukturdaten
Die Strukturstatistiken werden einmal im Jahr durchgeführt. Sie liefern wichtige Daten zur Struktur der Wirtschaftsbereiche sowie der regionalen und sektoralen Strukturpolitik. Die Ergebnisse stellen eine unentbehrliche Grundlage für zahlreiche Entscheidungen der gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landesregierung, der Bau- und Handwerksverbände, Kammern und anderer Institutionen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik, insbesondere im Bereich der Bauwirtschaft dar.
Im Bauhauptgewerbe wird einmal jährlich (Berichtsmonat Juni) bei allen Betrieben des Bauhauptgewerbes die sogenannte Ergänzungserhebung durchgeführt. Erhoben werden die Tatbestände des Monatsberichts (Ausnahme Auftragseingang) mit zusätzlichen Merkmalsausprägungen.
Die jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern (Berichtsvierteljahr April bis Juni) wird bei allen ausbaugewerblichen Betrieben von rechtlichen Einheiten (Unternehmen) mit 10 und mehr tätigen Personen durchgeführt. Erhoben werden die Merkmale der Vierteljahreserhebung mit zusätzlichen Merkmalsausprägungen.
Zur strukturellen Entwicklung in den verschiedenen Bereichen des Baugewerbes stellen die jährlichen Investitionserhebungen sowie die Kostenstrukturerhebung, jeweils ergänzt um die Erhebung bei kleineren Bauunternehmen, detaillierte Angaben über die Beschäftigung, die Investitionstätigkeit sowie die Kosten- und Leistungsgrößen des Baugewerbes zur Verfügung.