Der Gender Pay Gap beschreibt den Verdienstunterschied pro Stunde zwischen Frauen und Männern. Man unterscheidet zwischen dem unbereinigten und dem bereinigten Gender Pay Gap.
Unbereinigter Gender Pay Gap
Der unbereinigte Gender Pay Gap wird als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten von Frauen und Männern in Prozent des durchschnittlichen Bruttostundenverdiensts männlicher Beschäftigter definiert:
((Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst der Männer – durchschnittlicher Bruttostundenverdienst der Frauen) / durchschnittlicher Bruttostundenverdienst der Männer) * 100.
Zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei um die Lohnlücke ohne Anpassungen handelt. Enthalten ist hier auch der Verdienstunterschied, der beispielsweise auf die Ausübung unterschiedlich bezahlter Berufe, unterschiedliche Karrierelevel oder Qualifikationen von Frauen und Männern zurückzuführen ist.
Bis einschließlich dem Berichtsjahr 2021 basierten die Ergebnisse auf Daten der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung und wurden nach Alter, Bildungsniveau (ISCED), Leistungsgruppen, Tätigkeit (ISCO-08), Einfluss der öffentlichen Hand, Tarifbindung, Unternehmensgrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten berechnet. In den Jahren zwischen zwei Verdienststrukturerhebungen wurden die Ergebnisse für die Untergliederungen Gebietsstand, Bundesländer, Wirtschaftszweig sowie öffentlicher Dienst/Privatwirtschaft mit den Veränderungsraten aus den Jahresergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebungen fortgeschätzt.
Seit dem Berichtsjahr 2022 wird der Gender Pay Gap ausschließlich aus den Ergebnissen der neuen Verdiensterhebung berechnet.
Sofern nicht anders vermerkt, werden abhängige Beschäftigungsverhältnisse aller Wirtschaftsabschnitte und Unternehmensgrößen in die Berechnung einbezogen, ausgenommen die Wirtschaftsabschnitte "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei", "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung", "Private Haushalte mit Hauspersonal" und "Exterritoriale Organisationen und Körperschaften" sowie Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Dies entspricht der einheitlichen Definition des Gender Pay Gap der Europäischen Union (EU). Entsprechend europäischer Vorgaben wird der unbereinigte Gender Pay Gap seit dem Jahr 1995 für Deutschland, das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder berechnet.
Bereinigter Gender Pay Gap
Der bereinigte Gender Pay Gap wurde für das Berichtsjahr 2018 letztmalig auf Basis der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet. Hier wird jener Teil des Verdienstunterschieds herausgerechnet, der auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist, wie Unterschiede im Hinblick auf Beruf, Branche, Beschäftigungsumfang, Qualifikation oder Karrierelevel.
Zu berücksichtigen ist hier, dass nicht über alle lohnrelevanten Einflussfaktoren Informationen zur Verfügung stehen. Beispielsweise fehlen Angaben zu Erwerbsunterbrechungen (zum Beispiel durch Elternzeit), mit denen der bereinigte Gender Pay Gap geringer ausgefallen wäre. Daher darf der Wert nicht mit Verdienstdiskriminierung gleichgesetzt werden, sondern gilt eher als "Obergrenze" für Verdienstdiskriminierung. Der bereinigte Gender Pay Gap wird seit 2006 alle vier Jahre für Deutschland, das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder berechnet. Seit dem Jahr 2014 liegen zudem Ergebnisse zum bereinigten Gender Pay Gap nach Bundesländern sowie für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) vor.
Seit dem Berichtsjahr 2022 wird auch der bereinigte Gender Pay Gap jährlich berechnet und beruht auf den Ergebnissen der neuen Verdiensterhebung.
Weitere Informationen zur Berechnung des bereinigten Gender Pay Gap finden Sie in dem Methodenbericht Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen.