Gender Pay Gap Wie wird der Gender Pay Gap erhoben und berechnet?

Der Gender Pay Gap beschreibt den Verdienst­unterschied pro Stunde zwischen Frauen und Männern. Man unterscheidet zwischen dem unbereinigten und dem bereinigten Gender Pay Gap.


Unbereinigter Gender Pay Gap

Der unbereinigte Gender Pay Gap wird als Differenz zwischen den durch­schnittlichen Brutto­stunden­verdiensten von Frauen und Männern in Prozent des durchschnittlichen Brutto­stunden­verdiensts männlicher Beschäftigter definiert:

((Durch­schnittlicher Brutto­stunden­verdienst der Männer – durchschnittlicher Brutto­stunden­verdienst der Frauen) / durchschnittlicher Brutto­stunden­verdienst der Männer) * 100.

Zu berück­sichtigen ist, dass es sich hierbei um die Lohnlücke ohne Anpassungen handelt. Enthalten ist hier auch der Verdienst­unterschied, der beispielsweise auf die Ausübung unterschiedlich bezahlter Berufe, unterschiedliche Karrierelevel oder Qualifikationen von Frauen und Männern zurückzuführen ist.

Bis einschließlich dem Berichts­jahr 2021 basierten die Ergebnisse auf Daten der vierjährlichen Verdienst­struktur­erhebung und wurden nach Alter, Bildungsniveau (ISCED), Leistungs­gruppen, Tätigkeit (ISCO-08), Einfluss der öffentlichen Hand, Tarifbindung, Unternehmens­größen­klassen und Wirtschafts­abschnitten berechnet. In den Jahren zwischen zwei Verdienst­struktur­erhebungen wurden die Ergebnisse für die Unter­gliederungen Gebiets­stand, Bundesländer, Wirtschaftszweig sowie öffentlicher Dienst/Privat­wirtschaft mit den Veränderungs­raten aus den Jahrese­rgebnissen der Viertel­jährlichen Verdienst­erhebungen fortgeschätzt.

Seit dem Berichtsjahr 2022 wird der Gender Pay Gap ausschließlich aus den Ergebnissen der neuen Verdienst­erhebung berechnet.

Sofern nicht anders vermerkt, werden abhängige Beschäftigungsverhältnisse aller Wirtschafts­abschnitte und Unternehmens­größen in die Berechnung einbezogen, ausgenommen die Wirtschafts­abschnitte "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei", "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozial­versicherung", "Private Haushalte mit Hauspersonal" und "Exterritoriale Organisationen und Körper­schaften" sowie Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Dies entspricht der einheitlichen Definition des Gender Pay Gap der Europäischen Union (EU). Entsprechend europäischer Vorgaben wird der unbereinigte Gender Pay Gap seit dem Jahr 1995 für Deutschland, das frühere Bundes­gebiet und die neuen Länder berechnet.

Bereinigter Gender Pay Gap

Der bereinigte Gender Pay Gap wurde für das Berichtsjahr 2018 letztmalig auf Basis der vierjährlichen Verdiensts­truktur­erhebung berechnet. Hier wird jener Teil des Verdienst­unterschieds herausgerechnet, der auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurück­zuführen ist, wie Unterschiede im Hinblick auf Beruf, Branche, Beschäftigungs­umfang, Qualifikation oder Karrierelevel.

Zu berücksichtigen ist hier, dass nicht über alle lohnrelevanten Einflussfaktoren Informationen zur Verfügung stehen. Beispielsweise fehlen Angaben zu Erwerbsunter­brechungen (zum Beispiel durch Elternzeit), mit denen der bereinigte Gender Pay Gap geringer ausgefallen wäre. Daher darf der Wert nicht mit Verdienst­diskriminierung gleichgesetzt werden, sondern gilt eher als "Obergrenze" für Verdienst­diskriminierung. Der bereinigte Gender Pay Gap wird seit 2006 alle vier Jahre für Deutschland, das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder berechnet. Seit dem Jahr 2014 liegen zudem Ergebnisse zum bereinigten Gender Pay Gap nach Bundesländern sowie für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) vor.

Seit dem Berichtsjahr 2022 wird auch der bereinigte Gender Pay Gap jährlich berechnet und beruht auf den Ergebnissen der neuen Verdienst­erhebung.

Weitere Informationen zur Berechnung des bereinigten Gender Pay Gap finden Sie in dem Methoden­bericht Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen.