Was beschreibt die Vierteljährliche Verdiensterhebung?
In der Vierteljährlichen Verdiensterhebung werden die Anzahl der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer/innen, ihre bezahlten Arbeitsstunden (nicht von geringfügig Beschäftigten) und ihre Bruttoverdienstsummen erfragt. Die Erhebung erfolgt für jedes volle Kalenderquartal in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Auszubildende werden nicht einbezogen.
Die Vierteljährliche Verdiensterhebung liefert wichtige Informationen über die konjunkturelle Entwicklung der Bruttoverdienste. Sie spielt eine wichtige Rolle für die Beurteilung der zentralen wirtschaftspolitischen Ziele "Preisstabilität" und "internationale Wettbewerbsfähigkeit inländischer Betriebe". Die Daten werden darüber hinaus beispielsweise in Tarifverhandlungen, für Berechnungen von Berufsschadensausgleichen, Anpassungen in Verträgen (wie zum Beispiel Erbbauzins) und als Dateninput zur Erfüllung mehrerer europäischer und nationaler Rechtsgrundlagen (unter anderem Arbeitskostenindex, Arbeitnehmerentgelt der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) verwendet. Die Darstellung der Ergebnisse nach Geschlecht und Leistungsgruppen (Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ähnlichem Qualifikationsprofil des Arbeitsplatzes) bietet zudem wichtige ökonomische und sozioökonomische Analyse- und Darstellungsmöglichkeiten.
Die Vierteljährliche Verdiensterhebung löste im Jahr 2007 die Laufende Verdiensterhebung nach dem alten Lohnstatistikgesetz ab. Bis zum Berichtsjahr 2006 wurde die Laufende Verdiensterhebung für das Produzierende Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe in vierteljährlichen Abständen für die Monate Januar, April, Juli und Oktober durchgeführt. Ergänzend zur Laufenden Verdiensterhebung wurde bis zum Jahr 2006 zusätzlich die Jahresverdiensterhebung durchgeführt, mit der die gesamten auf ein Kalenderjahr bezogenen laufend und einmalig gezahlten Verdienste erfasst wurden.
Wie werden die Daten für die Vierteljährliche Verdiensterhebung ermittelt?
Die Vierteljährliche Verdiensterhebung ist eine dezentral durchgeführte Statistik. Für die Erhebung, Prüfung und Aufbereitung der Länderergebnisse sind die Statistischen Landesämter zuständig. Aufgabe des Statistischen Bundesamtes ist die methodische Vorbereitung und Weiterentwicklung dieser Statistik sowie die Zusammenführung der Länderergebnisse zu einem Bundesergebnis und dessen Veröffentlichung.
Die Vierteljährliche Verdiensterhebung ist eine repräsentative, einstufig geschichtete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht. Befragt werden rund 40 500 Betriebe mit 10 beziehungsweise 5 und mehr Arbeitnehmern (Abschnitte B bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)). In den Wirtschaftszweigen »Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung« sowie »Erziehung und Unterricht« wird aufgrund der Nutzung von Verwaltungsdaten fast komplett auf eine Erhebung verzichtet. Nur in den Bereichen »Sonstiger Unterricht« und »Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht« werden Betriebe befragt. Jahresergebnisse werden aus den vierteljährlichen Ergebnissen berechnet.
Wann werden die Ergebnisse der Vierteljährliche Verdiensterhebung veröffentlicht?
Eine Veröffentlichung vorläufiger Ergebnisse erfolgt im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes 70 Tage nach Ende des Berichtsquartals. Endgültige Ergebnisse werden in Form einer Pressemitteilung etwa 85 Tage nach Ende des Berichtsquartals publiziert.
Wie genau ist die Vierteljährliche Verdiensterhebung?
Die Ergebnisse der Vierteljährlichen Verdiensterhebung sind grundsätzlich als hochpräzise einzustufen, weil sich das Erhebungsprogramm aus Merkmalen zusammensetzt, die sich aus den Angaben des betrieblichen Rechnungswesens ableiten lassen.
Der relative Standardfehler des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes (ohne Sonderzahlungen) eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers lag für die ausgewiesenen Wirtschaftszweige auf Abteilungsebene in Deutschland im Jahr 2013 zwischen 0% und 7%, meist unter 1%. Die Präzision nimmt dabei mit der Größe des Wirtschaftszweiges, gemessen an der Anzahl der Arbeitnehmer, zu.
Für die Wirtschaftsabschnitte O "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" und P "Erziehung und Unterricht" werden die Daten nicht erhoben, sondern auf Grundlage der Personalstandstatistik und von Tarifinformationen geschätzt. Die Personalstandstatistik erhebt jährlich Angaben für den Monat Juni für den gesamten öffentlichen Dienst. Da diese Daten erst nach über einem Jahr vorliegen, sind die zur Schätzung der Vierteljährlichen Verdiensterhebung verwendeten Daten etwa 2 Jahre alt. Zudem kann nur der Monat Juni als Grundlage zur Schätzung der Quartalsergebnisse herangezogen werden. Die aktuellen Quartalsergebnisse werden mit Hilfe von Tarifinformationen, z.B. Tariferhöhungen, geschätzt. Informationen zu Sonderzahlungen gehen nicht aus der Personalstandstatistik hervor. Das Merkmal wird mit Hilfe von Tarifinformationen berechnet. In der Personalstandstatistik liegen Angaben zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit vor. Aus dieser Angabe werden die bezahlten Stunden berechnet. Dabei können bezahlte Überstunden nicht berücksichtigt werden. Die Personalstandstatistik unterscheidet nicht nach Wirtschaftszweigen, sondern nach Aufgabenbereichen. Diese wurden in Wirtschaftszweige (WZ 2008) umgeschlüsselt. Nicht alle Aufgabenbereiche ließen sich trennscharf auf die 3-Steller-Ebene der Wirtschaftszweige (WZ) 2008 zuordnen. Die Daten für die Wirtschaftsbereiche O und P bilden ausschließlich Beschäftigte im Öffentlichen Dienst ab. Beamte werden hier einbezogen.