Verdienste nach Branchen und Berufen Verdienststrukturerhebung

Was beschreibt die Verdienststrukturerhebung?

In der Verdienststrukturerhebung werden Daten zu Verdiensten erfasst. Sie sind untergliedert nach Wirtschaftszweigen und persönlichen Angaben über die Arbeitnehmer wie Geschlecht, Geburtsjahr, die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Beruf und Ausbildungsabschluss. Zudem werden Merkmale über das Beschäftigungsverhältnis erhoben: Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden, Angaben zu Tarifvertrag, Leistungsgruppe, Art der Beschäftigung und den Umfang des Urlaubsanspruchs.

Die Verdienststrukturerhebung ermöglicht damit Aussagen über die Verteilung der Arbeitnehmerverdienste sowie über den Einfluss wichtiger, die individuelle Verdiensthöhe bestimmende Faktoren.

Die Verdienststrukturerhebung ist eine Statistik über Beschäftigungsverhältnisse. Sie umfasst Haupt- und Nebenbeschäftigungen. Selbständige Tätigkeiten werden nicht erfasst. Ferner werden ausschließlich Beschäftigungen erfasst, die über den gesamten Berichtsmonat bestanden und für die im Berichtsmonat eine Lohnzahlung stattfand. Nicht monatsscharf begonnene oder beendete sowie ruhende Beschäftigungsverhältnisse werden folglich nicht erfasst.

Der Berichtszeitraum ist für einige Daten das Kalenderjahr und für die meisten Daten ein repräsentativer Monat. Für das Jahr 2018 war es der April. Saisonale Beschäftigungen werden damit nicht repräsentativ erfasst.

Wie werden die Daten für die Verdienststrukturerhebung ermittelt?

Die Verdienststrukturerhebung ist eine dezentral durchgeführte Statistik. Für die Erhebung, Prüfung und Aufbereitung der Länderergebnisse sind die Statistischen Ämter der Länder zuständig. Aufgabe des Statistischen Bundesamtes ist die methodische Vorbereitung und Weiterentwicklung dieser Statistik sowie die Zusammenführung der Länderergebnisse zu einem Bundesergebnis und dessen Veröffentlichung.

Die Verdienststrukturerhebung wird seit dem Jahr 1951 durchgeführt. Seit dem Berichtsjahr 2006 findet sie regelmäßig alle vier Jahre statt.

Die Verdienststrukturerhebung wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vom 11. August 2014, das den gesetzlichen Mindestlohn einführte, erweitert, um die Datenlage über gering bezahlte Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland zu verbessern. Die Erweiterung umfasste die Einbeziehung des Wirtschaftsabschnitts Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und die zusätzliche Abdeckung von Betrieben mit weniger als zehn Arbeitnehmern. Die Verdienststrukturerhebung bildet fortan alle Branchen der Landwirtschaft, des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs ab (Abschnitte A bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008). Ausgenommen sind lediglich die Wirtschaftsabschnitte Private Haushalte mit Hauspersonal und Exterritoriale Organisationen und Körperschaften.

Die Daten werden bei öffentlichen und privatwirtschaftlichen Arbeitgebern per Online-Fragebogen erhoben. Für die Arbeitgeber besteht laut Verdienststatistikgesetz Auskunftspflicht.

Die Verdienststrukturerhebung ist eine Stichprobenerhebung. Die Stichprobe wird zweistufig gezogen. Auf der 1. Stufe werden maximal 60 000 Betriebe ausgewählt. Für eine hohe Repräsentativität erfolgt die Auswahl der Betriebe geschichtet nach Bundesland, Wirtschaftszweig und Betriebsgrößenklasse. Auf der 2. Stufe werden innerhalb der Betriebe Beschäftigungsverhältnisse per Zufallsverfahren ausgesucht. Für das Berichtsjahr 2018 wurden die Daten von 60 000 Betrieben und 1,0 Millionen Beschäftigungsverhältnissen erfasst und ausgewertet. In den Wirtschaftsabschnitten "Erziehung und Unterricht" und "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" wurde zum überwiegenden Teil auf eine Befragung verzichtet und Daten der Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes verwendet.

Wann werden die Ergebnisse der Verdienst­struktur­erhebung veröffentlicht?

Erste Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung werden üblicherweise in Form einer Pressemitteilung etwa 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Detaillierte Angaben werden etwa zwei Monate später in Form einer Fachserie veröffentlicht. Wegen des besonderen Datenbedarfs im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Mindestlohns und der dritten Entscheidung über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns zum 30.06.2020 wurde ein vorläufiges Ergebnis mit Bezug zu mindestlohnspezifische Aspekte der Verdienststrukturerhebung erstellt und im Februar 2020 veröffentlicht.


Wie genau ist die Verdienststrukturerhebung?

Die von der Verdienststrukturerhebung erfassten Daten sind grundsätzlich als präzise einzustufen, weil unmittelbar Angaben aus der betrieblichen Lohnabrechnung erhoben werden.
Der Zufallscharakter der Stichprobe stellt die bedeutsamste Quelle möglicher Ungenauigkeiten dar. Die einfache Fehlermarge - der relative Standardfehler der Stichprobe - des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt für Wirtschaftszweige auf Abteilungsebene zwischen 0 % und 2 %. Die Präzision nimmt dabei mit der Größe des Wirtschaftszweiges, gemessen an der Anzahl der Arbeitnehmer, zu.