Verdienste nach Branchen und Berufen Information Verdiensterhebung

Erläuterungen Verdiensterhebung

Was beschreibt die Verdiensterhebung?

In der Verdiensterhebung werden Daten über Niveau, Verteilung und Zusammensetzung der Verdienste und der Arbeitszeiten abhängiger Beschäftigungsverhältnisse erfasst. Neben persönlichen Angaben über die Beschäftigten wie Geschlecht, Alter, Beruf oder Ausbildungsabschluss werden Merkmale über das Beschäftigungsverhältnis erfragt, wie zum Beispiel die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, bezahlte Arbeitsstunden oder Angaben zum Tarifvertrag.

Die Erhebung umfasst Haupt- und Nebenbeschäftigungen. Selbständige Tätigkeiten werden nicht erfasst. Ferner werden ausschließlich Beschäftigungen erfasst, die über den gesamten Berichtsmonat bestanden und für die im Berichtsmonat eine Lohnzahlung stattfand. Da die Bruttomonatsverdienste gemeinsam mit den bezahlten Stunden erfasst werden, können für alle Beschäftigten Bruttostundenverdienste berechnet werden.

Die Verdiensterhebung ermöglicht damit Aussagen über die Verteilung der Arbeitnehmerverdienste sowie über den Einfluss wichtiger, die individuelle Verdiensthöhe bestimmender Faktoren.

Wie werden die Daten für die Verdiensterhebung ermittelt?

Die Verdiensterhebung ist eine dezentral durchgeführte Statistik. Für die Erhebung, Prüfung und Aufbereitung der Länderergebnisse sind die Statistischen Ämter der Länder zuständig. Aufgabe des Statistischen Bundesamtes ist die methodische Vorbereitung und Weiterentwicklung dieser Statistik sowie die Zusammenführung der Länderergebnisse zu einem Bundesergebnis und dessen Veröffentlichung.

Die Verdiensterhebung wird seit Januar 2022 monatlich durchgeführt.

Die Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen zur Erhebung bietet das Verdienststatistikgesetz (VerdStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der zum Erhebungszeitpunkt gültigen Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 4 Absatz 3 VerdStatG.

Die Verdiensterhebung bildet alle Branchen der Landwirtschaft, des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs ab (Abschnitte A bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008). Ausgenommen sind lediglich die Wirtschaftsabschnitte Private Haushalte mit Hauspersonal und Exterritoriale Organisationen und Körperschaften.

Die Daten werden bei öffentlichen und privatwirtschaftlichen Arbeitgebern per Online-Formular oder elektronisch per Datenübermittlung erhoben. Für die Arbeitgeberinnen und Arbeitsgeber besteht laut Verdienststatistikgesetz Auskunftspflicht.

Die Verdiensterhebung ist eine Stichprobenerhebung. Die Stichprobe wird einstufig gezogen, es werden maximal 58 000 Betriebe ausgewählt. Für eine hohe Repräsentativität erfolgt die Auswahl der Betriebe geschichtet nach Bundesland, Wirtschaftszweig und Betriebsgrößenklasse. Jährlich werden die Daten von 58 000 Betrieben und rund 9 Millionen Beschäftigungsverhältnissen erfasst und ausgewertet. Für die Stichprobe der Primärerhebung ist die Bundeskopie des statistischen Unternehmensregisters des Vorjahres die Auswahlgrundlage. Das Unternehmensregister bildet dabei nicht die im Berichtsjahr wirtschaftlich aktiven Betriebe ab, sondern die des vorrangegangenen Berichtsjahres.

In den Wirtschaftsabschnitten "Erziehung und Unterricht" und "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" wurde zum überwiegenden Teil auf eine Befragung verzichtet und Daten der Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes verwendet. Die Auswahlgrundlage bildete die Daten der Personalstandstatistik. Hierbei handelt es sich um eine Vollerhebung aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der Einrichtungen in privater Rechtsform mit überwiegend öffentlicher Beteiligung.

Wann werden die Ergebnisse der Verdienst­erhebung veröffentlicht?

Der Berichtszeitraum ist für einige Daten das Kalenderquartal bzw. das Kalenderjahr und für die meisten Daten der repräsentative Monat April.

Die Ergebnisse der Verdiensterhebung werden üblicherweise in Form einer Pressemitteilung 60 Tage nach Ende des Quartals veröffentlicht. Für den Berichtsmonat April erfolgte etwa neun Monate nach dem Ende des Berichtszeitraums eine Veröffentlichung.

Der Stichmonat April wird insbesondere bei den Auswertungen hinsichtlich Verdienstverteilung, Gender Pay Gap sowie bei Ergebnissen zu Niedrig- und Mindestlohn verwendet. Die Ergebnisse für April eines jeden Jahres werden gebunden hochgerechnet und Angaben für Betriebe ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SV-Beschäftigte) werden imputiert.

Wie genau ist die Verdiensterhebung?

Die von der Verdiensterhebung erfassten Daten sind von vergleichsweise großer Genauigkeit. Sie stammen meist aus der Personalverwaltung, v.a. der Entgeltabrechnung der Betriebe, die internen sowie externen Prüfungen unterliegt. Auch besteht eine Pflicht zur Auskunft, sodass Verzerrungen durch selektive Teilnahme bzw. Nichtteilnahme weitestgehend ausgeschlossen werden können. Die einfache Fehlermarge - der relative Standardfehler der Stichprobe - des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes lag im April 2023 bei 0,2 %. Aufgegliederte Ergebnisse haben höhere relative Standardfehler; in der Regel nimmt die Präzision jedoch mit der Zahl der Beschäftigten, die einer Gliederungsgruppe zugehören, zu.

Aufgrund des ähnlichen Erhebungskonzepts sind die Angaben grundsätzlich mit den Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung 2018 vergleichbar. Auf Brüche in den Zeitreihen wird ggfs. in den einzelnen Veröffentlichungen gesondert hingewiesen.