Verdienste nach Branchen und Berufen Wertsicherungsklauseln

Das Statistische Bundesamt stellt als Bezugsgrößen für Wertsicherungsklauseln drei Verdienstindizes zur Verfügung:

  • Tarifindizes:
    Die Indizes der Tarifverdienste messen die durchschnittliche Veränderung der tariflichen Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmer. Einbezogen werden die vertraglich vereinbarten Tariferhöhungen für mindestens 75 % der Tarifbeschäftigten jeder Branche. Seit 2013 werden zudem Tarifindizes bereitgestellt, die auch die Besoldungserhöhungen der Beamten berücksichtigen.

    Berechnet werden sowohl Tarifindizes ohne als auch mit Sonderzahlungen. Tarifindizes ohne Sonderzahlungen messen die Entwicklung der tariflichen Grundvergütung, d. h. der Tarifverdienste, die dauerhaft und regelmäßig zu zahlen sind. Da eine konstante Gewichtung zu Grunde liegt und Tariferhöhungen meist längerfristig abgeschlossen werden, ist der Tarifindex ohne Sonderzahlungen vergleichsweise unempfindlich gegenüber kurzfristigen konjunkturellen Schwankungen. In die Tarifindizes mit Sonderzahlungen fließen dagegen auch tariflich festgelegte Einmalzahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Beiträge zu vermögenswirksamen Leistungen und/oder zur betrieblichen Altersversorgung mit ein. Da einige dieser Sonderzahlungen konjunkturabhängig sind und unregelmäßig gezahlt werden, kann der Tarifindizes mit Sonderzahlungen - trotz konstanter Gewichtung -kurzfristig starke Schwankungen aufweisen.

    Die Ergebnisse werden vierteljährlich und jährlich untergliedert nach Gebietsständen, Branchen (WZ-Zweisteller der WZ 2008) veröffentlicht. In der Regel stehen die Zeitreihen zwei Monate nach Ende des Berichtszeitraums in der Datenbank GENESIS-Online (62221-0002) als kostenloses Download zur Verfügung.


    Das Dokument Neubasierung des Tarifindex bietet einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Änderungen ab dem 1. Quartal 2021. Im Dokument Umbasierung wird erläutert wie der Tarifindex auf ein anderes Basisjahr umgerechnet wird.

  • Indizes der Bruttoverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer:
    Zusätzlich zur Entwicklung der Tarifverdienste zeigen die Indizes der Bruttomonats- und Bruttostundenverdienste auch die Entwicklungen der Verdienste (ohne Sonderzahlungen) von Arbeitnehmern in nicht tarifgebundenen Betrieben und von außertariflich bezahlten Arbeitnehmern. Diese Indizes spiegeln somit die Veränderungen der tatsächlich gezahlten Bruttoverdienste wieder.

    Sie werden untergliedert nach Gebietsständen, Branchen (WZ-Zweisteller der WZ 2008) und Geschlecht sowohl für Quartale als auch für Jahre veröffentlicht. In der Regel stehen die Zeitreihen spätestens 85 Tage nach Ende des Berichtszeitraums in der Datenbank GENESIS-Online (62361-0016 bzw. 62361-0017) zum kostenlosen Download zur Verfügung.
  • Arbeitskostenindex:
    Anders als die Tarifindizes und die Indizes der Bruttomonats- und Bruttostundenverdienste bildet der Arbeitskostenindex die Entwicklung der Arbeitskosten insgesamt ab: Das heißt nicht nur die Bruttoverdienste (mit Sonderzahlungen) der Arbeitnehmer, sondern auch die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber sind eingeschlossen. Der Arbeitskostenindex zeigt die Arbeitskostenentwicklung je geleisteter Arbeitsstunde und nicht je regelmäßiger, vertraglich vereinbarter Arbeitszeit.

    Sobald neue Datenquellen vorliegen, wird der Arbeitskostenindex rückwirkend überarbeitet, so dass es zu Revisionen kommt. Der Index wird untergliedert nach Branchen (WZ-Abschnitte der WZ 2008) für Quartale veröffentlicht. Die Zeitreihen stehen 70 Tage nach Ende des Berichtszeitraums in der Datenbank GENESIS-Online (62421-0001) zum kostenlosen Download zur Verfügung.

    Der Arbeitskostenindex liegt nach verschiedenen Bereinigungsverfahren vor. Die kalender- und saisonbereinigten Indexreihen eignen sich für die Vergleiche beliebiger Zeitpunkte.


    Als Hintergrundinformation zum Arbeitskostenindex empfehlen wir den Qualitätsbericht, der unter anderem einen Überblick über den Revisionsbedarf vermittelt.