Metall- und Elektroindustrie
Für die Metall- und Elektroindustrie gibt es keinen einheitlichen Tarifvertrag in Deutschland, sondern einzelne Entgelttarifverträge für die jeweiligen Bundesländer. Meist werden aber die Eckpunkte des ersten regionalen Tarifabschlusses als Pilotabschluss akzeptiert und von den übrigen Tarifbereichen übernommen. Die Hauptunterschiede zwischen den regionalen Flächentarifverträgen liegen in der Höhe der Tarifverdienste.
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