Tarifverdienste, Tarifbindung Metall- und Elektroindustrie

Tarifinformationen

Tarifsituation im Überblick

Für die Metall- und Elektroindustrie gibt es keinen einheit­lichen Tarif­vertrag in Deutschland, sondern einzelne Entgelt­tarif­verträge für die jeweiligen Bundesländer. Meist werden aber die Eck­punkte des ersten regionalen Tarif­abschlusses, wie beispiels­weise die Höhe des prozentualen Anstiegs, als Pilot­abschluss akzeptiert und von den übrigen Tarif­bereichen über­nommen. Die Haupt­unter­schiede zwischen den regionalen Flächen­tarif­verträgen liegen in der Höhe der Tarif­verdienste.

Tarifverdienste und Urlaubsdauer

Der Anfangs­verdienst eines Beschäftigten in der Metall- und Elektro­industrie liegt derzeit bei 2 766 Euro (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordwestliches Niedersachsen; Entgeltgruppe 2 = E 2). Die Spanne der Tarif­gehälter nach drei­jähriger fach­bezogener Aus­bildung reicht von 3 126 Euro (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen; E 5) bis zu 3 522 Euro (Baden-Württemberg; E 7). Angestellte, an die besondere Anfor­derungen an das fachliche Können und die Fach- und Führungs­verant­wortung gestellt werden, erhalten zwischen 5 783 Euro (Saarland; E 11) und 6 977 Euro (Hamburg; E 11).

Im Januar 2023 erhalten beispielsweise die Beschäftigten in Baden-Württemberg einen Inflationsausgleich als Einmalzahlung in Höhe von 750 Euro, im Februar 2023 ein tarifliches Zusatzgeld in Höhe von 18,4 % eines Monatsentgelts und einen zweiten Inflationsausgleich als Einmalzahlung in Höhe von 750 Euro. Im Juli 2023 werden 27,5 % (T-Zug A) als Einmalzahlung ausgezahlt sowie eine Einmalzahlung von 18,5 % (T-Zug B). Im Februar 2024 erhalten die Beschäftigten eine Inflationsausgleich als Einmalzahlung in Höhe von 1 500 Euro und ein tarifliches Zusatzgeld Höhe von 18,4 % eines Monats­entgelt. Im Juli 2024 erhalten die Beschäftigten ein tarifliches Zusatzgeld (T-Zug A) in Höhe von 27,5 % eines Monatsentgelts und ein tarifliches Zusatzgeld in Höhe von 18,5 % (T-Zug B) eines Facharbeitereckentgelts. Die Laufzeit des Entgelttarifvertrages ist bis 30.09.2024.

Die Anzahl der Urlaubstage liegt bei 30 Arbeitstagen.

Tarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie1
Abschluss vom 25.11.2022
Laufzeit: 01.10.2022 bis 30.09.2024 (24 Monate)
 ab DatumErhöhungPauschal-/Einmalzahlung
1: Exemplarisch: Tarifabschluss für Baden-Württemberg.
- = Nichts vorhanden.
01.01.2023- Inflationsausgleich 750 Euro
01.02.2023- Tarifliches Zusatzentgelt in Höhe von 18,4 %
Inflationsausgleich 750 Euro
01.06.20235,2 %-
01.07.2023- Einmalzahlung (T-Zug A) in Höhe von 27,5 %
Einmalzahlung (T-Zug B) in Höhe von 18,5 %
01.02.2024- Einmalzahlung in Höhe von 18,4 %
Inflationsausgleich 1 500 Euro
01.05.20243,3 %-
01.07.2024- Einmalzahlung (T-Zug A) in Höhe von 27,5 %
Einmalzahlung (T-Zug B) in Höhe von 18,5 %

Länder im Ost-West-Vergleich

Das Niveau der Tarif­verdienste in den Ländern Ost­deutschlands im Vergleich zum früheren Bundes­gebiet ist schwer zu beziffern. So gilt beispiels­weise für Nordmetall ein gemeinsamer Tarif­vertrag, bei dem für Mecklenburg-Vorpommern die Anpassung an das West-Niveau erfolgte. Für Tarif­beschäftigte in Berlin-Ost, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beträgt die wöchent­liche Arbeits­zeit 38 Stunden, im früheren Bundes­gebiet und Mecklenburg-Vorpommern 35 Stunden.

Durchschnittliche Entwicklung der Tarifverdienste

Über die durch­schnittliche Entwicklung der Tarif­verdienste informiert der Tarif­index. Er berücksichtigt neben den wich­tigsten Flächen­tarif­verträgen auch Firmen­tarif­verträge sowie angewandte Tarif­verträge aus anderen Branchen. In der Metall- und Elektro­industrie insgesamt stiegen die tarif­lichen Monats­gehälter von 2016 bis 2023 um insgesamt 19,1 % . Ein gesonderter Wert für die Tarif­verdienste in den Ländern wird nicht berechnet. Die Verbraucher­preise stiegen im gleichen Zeitraum um 22,8 %.

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