Tarifverdienste, Tarifbindung Gesundheitswesen

Tarifinformationen

Tarifsituation im Überblick

Für Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken schließen Bund und Gemeinden, Länder, Wohlfahrtsverbände, Kirchen und private Unternehmen jeweils eigene Tarifverträge für ihre Häuser ab. In der ambulanten Versorgung gibt es hingegen nur wenige tarifliche Regelungen, wie den bundesweit gültigen Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte sowie einige Firmentarifverträge.

Tarifverdienste und Urlaubsdauer

Laut Tarifvertrag für Pflegepersonal in Krankenhäusern (TVöD BT-K) sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen bei Bund und Gemeinden (TVöD BT-B) wird seit März 2024 ein tarifliches Anfangsentgelt von 2 852 Euro und ein Endentgelt von 3 554 Euro (Entgelt­gruppe P5) gezahlt. Für Pflegerinnen und Pfleger mit mindestens dreijähriger Ausbildung bzw. Altenpflegerinnen und Altenpfleger sind es zwischen 3 438 Euro (Vergütungsgruppe P7) und 5 984 Euro (Vergütungsgruppe P14: Beschäftigte als Bereichsleiterinnen/Bereichsleiter bzw. Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter). Beschäftigte in der Pflegedienstleitung mit abgeschlossenem Masterstudiengang erhalten bis 6 686 Euro (Vergütungsgruppe P16). Im neuen Tarifabschluss ab Januar 2023 erhalten die Arbeitnehmer keine prozentuale Erhöhung, sondern einen Inflationsausgleich als Einmalzahlung in Höhe von insgesamt 3 000 Euro für die Monate Juni 2023 bis Februar 2024. Zu dem Tabellenentgelt wird die Pflegezulage gezahlt. Diese ist seit dem 01.01.2023 tarifdynamisch und wird ab 01.03.2024 um 11,5 % auf 133,80 Euro angehoben. Seit 1. Januar 2017 gelten die Entgeltordnungen TVöD BT-K und TVöD BT-B und ersetzen die Tarif­bestimmungen TVöD-K und TVöD-B.

Das Ärztepersonal an kommunalen Kranken­häusern erhält nach dem Tarifvertrag der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) zwischen 5 288 Euro (Entgeltgruppe I) und 11 019 Euro (Entgeltgruppe IV: Leitende/r Oberärztin/Oberarzt). Der Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte sieht für Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung bundesweit Tarifentgelte zwischen 2 700 Euro (Entgeltgruppe I) und 3 776 Euro (Entgeltgruppe IV für besonders qualifizierte Beschäftigte mit Leitungsfunktion) vor. Außerdem erhalten Medizinische Fachangestellte eine Jahressonderzahlung je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 50 % und 70 % des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts.

Seit dem Jahr 2014 beträgt der Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr für alle Beschäftigten des TVöD BT-K 30 Arbeitstage. Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern erhalten 31 Tage Urlaub. Für Medizinische Fachangestellte gilt eine Urlaubsdauer von 28 bis 30 Tagen.

 

Tarifvertrag für das Gesundheitswesen
Abschluss vom 22.04.2023
Laufzeit: 01.01.2023 bis 31.12.2024 (24 Monate)
 ab DatumErhöhung
01.06.20231 240 Euro Inflationsausgleich
01.07.2023 bis 29.02.20241 760 Euro Inflationsausgleich (220 Euro monatlich)
01.03.2024200 Euro Sockelbetrag
01.03.20245,5 %
01.03.2024133,80 Euro Pflegezulage

 

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA)
Abschluss vom 31.05.2023
Laufzeit: 01.01.2023 bis 30.06.2024 (18 Monate)
 ab DatumErhöhung
01.07.20234,8 %
01.07.20231 250 Euro Inflationsausgleich
01.01.20241 250 Euro Inflationsausgleich
01.04.20244,0 %

 

Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte
Abschluss vom 08.02.2024
Laufzeit: 01.03.2024 bis 31.12.2024 (10 Monate)
 ab DatumErhöhung
01.03.20243,4 % im Durchschnitt (maximum)
01.01.2024500 Euro Inflationsausgleich

Länder im Ost-West-Vergleich

Im öffentlichen Dienst ist auch im Bereich Gesundheitswesen die Angleichung der Tarifverdienste im Osten an das Westniveau vollzogen. Unterschiede gibt es noch bei den Wochenarbeitszeiten (Westdeutschland 38,5 und 39 Stunden sowie Ostdeutschland 39 und 39,5 Stunden) Die Jahressonderzahlungen liegen für Pflegepersonal in Krankenhäusern (TVöD BT-K) sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen bei Bund und Gemeinden (TVöD BT-B) im gesamten Bundesgebiet zwischen 70,5 % und 84,7 % eines durchschnittlichen Monatsgehalts.

Durchschnittliche Entwicklung der Tarifverdienste

Über die durchschnittliche Entwicklung der Tarifverdienste informiert der Tarifindex. Er berücksichtigt neben den wichtigsten Flächentarifverträgen auch Firmentarifverträge sowie angewandte Tarifverträge aus anderen Branchen. Im Gesundheitswesen stiegen die tariflichen Monatsgehälter einschließlich Sonderzahlungen von 2016 bis 2024 um insgesamt 26,9 %. Die Verbraucher­preise stiegen im gleichen Zeitraum um 25,6 %.

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