Tarifsituation im Überblick
Für Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken schließen Bund und Gemeinden, Länder, Wohlfahrtsverbände, Kirchen und private Unternehmen jeweils eigene Tarifverträge für ihre Häuser ab. In der ambulanten Versorgung gibt es hingegen nur wenige tarifliche Regelungen, wie den bundesweit gültigen Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte sowie einige Firmentarifverträge.
Tarifverdienste und Urlaubsdauer
Laut Tarifvertrag für Pflegepersonal in Krankenhäusern (TVöD BT-K) sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen bei Bund und Gemeinden (TVöD BT-B) wird seit März 2024 ein tarifliches Anfangsentgelt von 2 852 Euro und ein Endentgelt von 3 554 Euro (Entgeltgruppe P5) gezahlt. Für Pflegerinnen und Pfleger mit mindestens dreijähriger Ausbildung bzw. Altenpflegerinnen und Altenpfleger sind es zwischen 3 438 Euro (Vergütungsgruppe P7) und 5 984 Euro (Vergütungsgruppe P14: Beschäftigte als Bereichsleiterinnen/Bereichsleiter bzw. Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter). Beschäftigte in der Pflegedienstleitung mit abgeschlossenem Masterstudiengang erhalten bis 6 686 Euro (Vergütungsgruppe P16). Im neuen Tarifabschluss ab Januar 2023 erhalten die Arbeitnehmer keine prozentuale Erhöhung, sondern einen Inflationsausgleich als Einmalzahlung in Höhe von insgesamt 3 000 Euro für die Monate Juni 2023 bis Februar 2024. Zu dem Tabellenentgelt wird die Pflegezulage gezahlt. Diese ist seit dem 01.01.2023 tarifdynamisch und wird ab 01.03.2024 um 11,5 % auf 133,80 Euro angehoben. Seit 1. Januar 2017 gelten die Entgeltordnungen TVöD BT-K und TVöD BT-B und ersetzen die Tarifbestimmungen TVöD-K und TVöD-B.
Das Ärztepersonal an kommunalen Krankenhäusern erhält nach dem Tarifvertrag der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) zwischen 5 288 Euro (Entgeltgruppe I) und 11 019 Euro (Entgeltgruppe IV: Leitende/r Oberärztin/Oberarzt). Der Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte sieht für Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung bundesweit Tarifentgelte zwischen 2 700 Euro (Entgeltgruppe I) und 3 776 Euro (Entgeltgruppe IV für besonders qualifizierte Beschäftigte mit Leitungsfunktion) vor. Außerdem erhalten Medizinische Fachangestellte eine Jahressonderzahlung je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 50 % und 70 % des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts.
Seit dem Jahr 2014 beträgt der Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr für alle Beschäftigten des TVöD BT-K 30 Arbeitstage. Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern erhalten 31 Tage Urlaub. Für Medizinische Fachangestellte gilt eine Urlaubsdauer von 28 bis 30 Tagen.
Abschluss vom 22.04.2023 Laufzeit: 01.01.2023 bis 31.12.2024 (24 Monate) | |
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ab Datum | Erhöhung |
01.06.2023 | 1 240 Euro Inflationsausgleich |
01.07.2023 bis 29.02.2024 | 1 760 Euro Inflationsausgleich (220 Euro monatlich) |
01.03.2024 | 200 Euro Sockelbetrag |
01.03.2024 | 5,5 % |
01.03.2024 | 133,80 Euro Pflegezulage |
Abschluss vom 31.05.2023 Laufzeit: 01.01.2023 bis 30.06.2024 (18 Monate) | |
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ab Datum | Erhöhung |
01.07.2023 | 4,8 % |
01.07.2023 | 1 250 Euro Inflationsausgleich |
01.01.2024 | 1 250 Euro Inflationsausgleich |
01.04.2024 | 4,0 % |
Abschluss vom 08.02.2024 Laufzeit: 01.03.2024 bis 31.12.2024 (10 Monate) | |
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ab Datum | Erhöhung |
01.03.2024 | 3,4 % im Durchschnitt (maximum) |
01.01.2024 | 500 Euro Inflationsausgleich |
Länder im Ost-West-Vergleich
Im öffentlichen Dienst ist auch im Bereich Gesundheitswesen die Angleichung der Tarifverdienste im Osten an das Westniveau vollzogen. Unterschiede gibt es noch bei den Wochenarbeitszeiten (Westdeutschland 38,5 und 39 Stunden sowie Ostdeutschland 39 und 39,5 Stunden) Die Jahressonderzahlungen liegen für Pflegepersonal in Krankenhäusern (TVöD BT-K) sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen bei Bund und Gemeinden (TVöD BT-B) im gesamten Bundesgebiet zwischen 70,5 % und 84,7 % eines durchschnittlichen Monatsgehalts.
Durchschnittliche Entwicklung der Tarifverdienste
Über die durchschnittliche Entwicklung der Tarifverdienste informiert der Tarifindex. Er berücksichtigt neben den wichtigsten Flächentarifverträgen auch Firmentarifverträge sowie angewandte Tarifverträge aus anderen Branchen. Im Gesundheitswesen stiegen die tariflichen Monatsgehälter einschließlich Sonderzahlungen von 2016 bis 2024 um insgesamt 26,9 %. Die Verbraucherpreise stiegen im gleichen Zeitraum um 25,6 %.