Tarifverdienste, Tarifbindung Einzelhandel

Tarifinformationen

Die Tarifsituation im Überblick

Für den Einzel­handel gibt es keinen einheit­lichen Tarif­vertrag in Deutschland, sondern jeweils getrennte Lohn- und Gehalts­tarif­verträge für einzelne Bundes­länder. Nur Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen schließen einen gemeinsamen Tarif­vertrag ab. Meist werden aber die Eck­punkte des ersten regionalen Tarif­abschlusses, wie beispiels­weise die Höhe des prozen­tualen Anstiegs, als Pilot­abschluss akzeptiert und von den übrigen Tarif­bereichen über­nommen. Die Haupt­unterschiede zwischen den regionalen Flächen­tarif­verträgen liegen im Beginn des Gültigkeits­zeitraums und in der Höhe der Tarif­verdienste.

Tarifverdienste und Urlaubsdauer

Das Tarifgehalt einer Verkäuferin bzw. eines Verkäufers im nordrhein-westfälischen Einzel­handel liegt derzeit zwischen 2 137 Euro und 3 122 Euro (Vergütungs­gruppe I: Angestellte mit abgeschlossener kauf­männischer Berufs­ausbildung). Die Spanne der Tarif­gehälter reicht dabei von 2 119 Euro (A: Angestellte ohne kauf­männische Ausbildung) bis 5 790 Euro (IVc: Abteilungsleitung). Fach­arbeiterinnen und Fach­arbeiter mit Berufs­abschluss erhalten in Nordrhein-Westfalen einen Tarif­lohn von mindestens 2 783 Euro (IIIa) bis höchstens 3 571 Euro (IIId).

Ab dem Jahr 2012 beträgt der Urlaub für alle Arbeitnehmer 36 Werktage.

Tarifvertrag für den nordrhein-westfälischen Einzelhandel
Abschluss vom 21.05.2024
Laufzeit: 01.05.2023 bis 30.04.2026 (36 Monate)
 ab DatumErhöhung
01.05.20235 Nullmonate
01.10.20235,3 %
01.05.20244,7 %
01.08.20241 000 Euro Inflationsausgleich
01.05.202540 Euro
01.05.20251,8 %

Ost-West-Vergleich

Durch die Vielzahl an Tarif­verträgen lassen sich die Tarif­verdienste in den neuen Ländern nur schwer mit denen im früheren Bundesgebiet vergleichen.

So gilt in Berlin ein gemeinsamer Tarif­vertrag, allerdings müssen die Tarif­beschäftigten in den östlichen Bezirken für den gleichen Verdienst eine Stunde länger arbeiten.

Durchschnittliche Entwicklung der Tarifverdienste

Über die durchschnittliche Entwicklung der Tarif­verdienste informiert der Tarif­index. Er berücksichtigt neben den wichtigsten Flächen­tarif­verträgen auch Firmen­tarif­verträge sowie angewandte Tarif­verträge aus anderen Branchen. Im Einzelhandel insgesamt stiegen die tariflichen Monatsgehälter von 2016 bis 2024 um insgesamt 27,8 %. Ein gesonderter Wert für die Tarifverdienste in den Ländern wird nicht berechnet. Die Verbraucherpreise stiegen im gleichen Zeitraum um 25,6 %.

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