Tarifverdienste, Tarifbindung Sonderzahlungen

Sie entsprechen den "sonstigen Bezügen" gemäß den Lohnsteuerrichtlinien. Dies sind unregelmäßige, nicht jeden Monat geleistete Zahlungen, wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Leistungsprämien, Abfindungen, Gewinnbeteiligungen, Prämien für Verbesserungsvorschläge, Vergütungen für Erfindungen oder der steuerliche Wert (geldwerte Vorteil) von Aktienoptionen. Zu den Sonderzahlungen zählen auch Nachzahlungen, z. B. aufgrund von Tariferhöhungen, die sich auf Zeiträume außerhalb des laufenden Kalenderjahres beziehen.