Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns betrug 2015 und 2016 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Weil der Stundenlohn in der Erhebung nur näherungsweise gemessen werden konnte, werden hier auch gemessene Stundenlöhne dem Mindestlohn zugerechnet, die geringfügig unter oder über der Höhe des Mindestlohns lagen.