Qualitätsgewinn führt einmalig zu einem Bruch in den Zeitreihen der Verdienstindizes
Bis einschließlich 4. Quartal 2021 wurde der Nominallohnindex auf Basis der Vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE) berechnet. Diese Erhebung wurde zu Jahresbeginn 2022 durch die neue Verdiensterhebung (VE) abgelöst. Während die VVE die Verdienstentwicklung der Vollzeit-, Teilzeit- sowie geringfügig Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich bei Betrieben mit mindestens 5 beziehungsweise 10 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten darstellte, bietet die neue VE eine deutlich höhere Vollständigkeit der Ergebnisse: Es werden alle Beschäftigungsverhältnisse in der Landwirtschaft, im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich bei Betrieben ab einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person dargestellt.
Dieser Qualitätsgewinn bringt im Jahr 2022 – dem Jahr des Übergangs von der VVE zur neuen VE – einen Bruch in den Zeitreihen der Verdienstindizes mit sich, der methodisch nicht vollständig herausgerechnet werden kann. Um den Datennutzenden eine durchgehende – möglichst gut vergleichbare – Zeitreihe anbieten zu können, wurden die Zeitreihen zwischen der VVE (bis zum 4. Quartal 2021) und der VE (ab dem 1. Quartal 2022) mit der durchschnittlichen jährlichen Veränderungsrate der letzten 10 Jahre zwischen dem 1. Quartal des Jahres t mit dem 4. Quartal des Jahres t-1 verknüpft. Dies führt dazu, dass die Veränderungsraten der Berichtsquartale 2022 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres jeweils zu ¾ auf empirisch erhobenen Angaben und zu ¼ auf durchschnittlichen Veränderungsraten der letzten 10 Jahre aus der
vierteljährlichen Verdiensterhebung beruhen.
Veränderungsraten der Verdienstindizes im Jahr 2022 vernachlässigen Sondereffekte
Die oben beschriebene Methodik zur Verknüpfung der beiden Indexzeitreihen bringt mit sich, dass eventuelle Ausreißer bzw. außergewöhnliche Einflüsse bei der Verdienstentwicklung nicht in Gänze berücksichtigt werden können. Hierzu zählen insbesondere die (Corona-) Sonderzahlungen, die zu Jahresbeginn 2022 vor allem in den Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes sowie im öffentlichen Dienst gezahlt wurden und zu überdurchschnittlichen Verdienstzuwächsen führten.
Neubasierte Verdienstindizes für das Jahr 2022 mit Veröffentlichung am 27. April 2023
Nach Abschluss des Berichtsjahres 2022 wurde im Frühjahr 2023 eine Revision (Neuberechnung) sämtlicher Indexzeitreihen mit Umstellung von Basis 1. Quartal 2022=100 auf die Basis Jahr 2022=100 durchgeführt. Die nun veröffentlichten Ergebnisse für 2022 sind endgültig. Weiter zurückliegende Werte vor 2022 sind rein rechnerisch umbasiert. Veränderungsraten für zurückliegende Zeiträume vor 2022 können rundungsbedingt von den bisherigen Veröffentlichungen abweichen.