Die jährlich durchgeführte Modellrechnung über Nettoverdienste basiert auf den Bruttoverdiensten der Vierteljährlichen Verdiensterhebung. Sie soll zeigen, wie sich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung auf die Höhe der Nettoverdienste verschiedener Haushaltstypen auswirken, wenn die Allein- oder Doppelverdiener jeweils den durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst aller vollzeitbeschäftigten Frauen und Männer in den betrachteten Personengruppen erzielen. Für die unterschiedlichen Haushaltstypen wurde somit kein individueller Verdienst zu Grunde gelegt. Eine Berechnung für Deutschland ist aufgrund unterschiedlicher Beitragsbemessungsgrenzen nicht möglich.
Wie viel vom Bruttoverdienst netto übrig bleibt, schwankt je nach Haushaltstyp und Qualifikation des Beschäftigten erheblich. Die geringsten Abzüge im Jahr 2020 hatte eine alleinverdienende ungelernte Arbeitnehmerin (verheiratet ohne Kinder) in den neuen Ländern. Ihr verblieben 79,9 % ihres Bruttomonatsverdienstes. Ein lediger Mann in leitender Stellung im früheren Bundesgebiet hatte mit einem Nettoverdienst von 56,5 % vom Brutto die höchsten Abzüge.
Die vollständigen Ergebnisse der Modellrechnung untergliedert nach Arbeitnehmergruppen mit ähnlichem Tätigkeits- und Qualifikationsprofil des Arbeitsplatzes (sogenannte Leistungsgruppen) und nach unterschiedlichen Haushaltstypen finden Sie in unserer Veröffentlichung "Nettoverdienste – Modellrechnung".