Mindestlohn Relative Höhe des Mindestlohns nach Arbeitsmarktregionen

Der hier dargestellte Kaitz-Index gibt den prozentualen Anteil des Mindestlohns zum mittleren Bruttostundenverdienst (Median) bei Vollzeit­beschäftigten an. Würde der mittlere Brutto­stundenverdienst 24 Euro betragen, hätte die Region (bei einem Mindestlohn von 12 Euro) einen Kaitz-Index von 50 %. Läge der Kaitz-Index bei 100 %, würde in dem betroffenen Gebiet im Mittel genau der Mindestlohn verdient werden. Das heißt, je höher der Kaitz-Index ist, desto näher liegt der mittlere Verdienst am Mindestlohn. Der Kaitz-Index gilt daher als Maß der potenziellen Betroffenheit vom Mindestlohn: Je höher er in einer Region ist, desto stärker könnte die Auswirkung des Mindestlohns dort sein.

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Hinweise zu den Daten

Bei den Regionen handelt es sich um die Arbeitsmarktregionen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Die Zahlenwerte für zwei Regionen sind nicht sicher genug und wurden deshalb mit Nachbarregionen zusammengelegt. Dies betrifft den Zollernalbkreis (zusammengelegt mit Reutlingen) und Weiden in der Oberpfalz (zusammengelegt mit Cham).

Bei der Zahl der Beschäftigten handelt es sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (März 2023, Bundesagentur für Arbeit).

Die Daten zum Bruttostundenverdienst stammen aus der Verdiensterhebung (April 2023) und beziehen sich auf mindestlohnberechtigte Beschäftigungs­verhältnisse in Übereinstimmung mit der Abgrenzung der Mindestlohnkommission (ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Minderjährige und Beschäftigte in Altersteilzeit). Die Ergebnisse nach Arbeitsmarktregionen enthalten keine Daten des öffentlichen Dienstes der Wirtschaftszweige "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozial­versicherung" und "Erziehung und Unterricht", da eine regionale Zuordnung unterhalb der Länderebene nicht möglich war.

Auf Nachfrage stehen auch Angaben zur Verfügung, die alle mindestlohnberechtigten Beschäftigten berücksichtigen.