Wie hoch ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis durch Tarifverträge geregelt ist?
Tarifverträge regeln die Bezahlung, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen. Sie können für Firmen oder Branchen ausgehandelt werden. Für Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag gelten Mindeststandards, allerdings gibt es in Branchentarifverträgen eine Vielfalt an Öffnungsklauseln.
Tarifbindung im Westen deutlich höher
Für rund 49 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland war das Beschäftigungsverhältnis 2023 durch einen Tarifvertrag geregelt. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern.
Für 44 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den alten Bundesländern war das Beschäftigungsverhältnis 2023 durch einen Branchentarifvertrag geregelt. Für 7 % der Beschäftigten galten Firmentarifverträge.
In den neuen Ländern war die Tarifvertragsbindung deutlich niedriger. Hier galten für 31 % der Beschäftigten Branchentarifverträge. 14 % arbeiteten in Unternehmen mit Firmentarifverträgen. Für 49 % der Beschäftigten im Westen und 56 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Osten gab es keinen Tarifvertrag.
Tarifbindung rückläufig
Die Entwicklung der Tarifverträge zeigt einen Rückgang der Tarifbindung sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern. Im früheren Bundesgebiet galt 1998 für 76 % der Beschäftigten ein Tarifvertrag. Die Reichweite von Tarifverträgen ist damit im Westen zwischen 1998 und 2023 (51 %) um 25 Prozentpunkte gesunken. In Ostdeutschland galten 1998 für 63 % der Beschäftigten Branchen- oder Firmentarifverträge. Bis 2023 (44 %) ist dieser Anteil um 19 Prozentpunkte gesunken.
Tarifbindung in den einzelnen Wirtschaftszweigen sehr unterschiedlich
Das Ausmaß der Tarifbindung differiert zwischen den Wirtschaftszweigen stark, wobei sich die Bedeutung für die einzelnen Branchen von Jahr zu Jahr wenig ändert. Seit Jahren liegt die Tarifbindung bei traditionell stark gewerkschaftlich vertretenen Wirtschaftsbereichen des öffentlichen Dienstes mit 98 %, aber auch im Bereich Bergbau (61 %) und bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (72 %) weit über dem Durchschnitt. Eine geringe Rolle spielt die Tarifbindung vor allem im Bereich der Information und Kommunikation mit 11 %.
Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben steigt mit der Betriebsgröße
Eine wichtige Rolle spielt auch die Größe des Betriebes. In kleinen Betrieben mit 10 bis 20 Mitarbeitern sind maximal nur 31 % durch einen Branchentarifvertrag abgedeckt. Der Anteil wächst jedoch parallel mit der Unternehmensgröße. In Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern arbeiten dagegen 62 % der Beschäftigten unter Branchentarifvertrag angestellt.
Betriebsgröße nach Anzahl der Beschäftigten | Anteil der Beschäftigten mit Branchen- oder Flächentarifvertrag |
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Quelle: IAB-Betriebspanel (2023) | |
1 bis 4 Beschäftigte | 14 |
5 bis 9 Beschäftigte | 20 |
10 bis 20 Beschäftigte | 31 |
21 bis 50 Beschäftigte | 32 |
51 bis 100 Beschäftigte | 36 |
101 bis 200 Beschäftigte | 40 |
201 und mehr Beschäftigte | 62 |
Gesamt | 42 |
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteil der Beschäftigten, deren Betriebe Tarifverträgen unterliegen oder eigene (Haus- oder Firmen-) Tarifverträge haben.
Quelle
IAB-Betriebspanel
Hinweise zur Interpretation
Methodische Hinweise zum: "IAB-Betriebspanel" finden Sie auf der Internetseite des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).