Qualität der Arbeit Allgemeine Information

Arbeitsbeziehungen

Die Arbeitsbeziehungen stellen das institutionalisierte Verhältnis zwischen Ar­beit­gebern und Arbeitnehmern dar und können auf mehreren Ebenen bestehen. In Deutschland sind die Arbeitsbeziehungen auf Betriebsebene zwischen Betriebsrat und -leitung und auf Branchenebene zwischen Ge­werk­schaften und Ar­beit­ge­ber­ver­bän­den maßgeblich. Dabei werden bei­spiels­weise Vereinbarungen getroffen, die konkrete Ar­beits­be­din­gun­gen regeln, oder es werden Tarifverträge geschlossen, die beispielsweise grundlegend für Gehälter oder Arbeitszeiten sind. Dabei wurden in den letzten Jahren häufiger Ta­rif­ver­träge mit Öffnungsklauseln abgeschlossen, was Ver­ein­ba­run­gen auf Betriebsebene eine größere Bedeutung zukommen ließ. Durch die Möglichkeit von Streiks kann Ar­beit­neh­mer­in­te­res­sen mehr Nachdruck bei deren Aushandlung verliehen werden.

Die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen auf Betriebs- und Bran­chen­ebene er­mög­lichen beispielsweise Mindeststandards bei Ar­beits­be­din­gun­gen und Be­zah­lung sowie Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung. Sie können also we­sent­lich zur Qualität von Arbeit beitragen.