Die Arbeitsbeziehungen stellen das institutionalisierte Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern dar und können auf mehreren Ebenen bestehen. In Deutschland sind die Arbeitsbeziehungen auf Betriebsebene zwischen Betriebsrat und -leitung und auf Branchenebene zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden maßgeblich. Dabei werden beispielsweise Vereinbarungen getroffen, die konkrete Arbeitsbedingungen regeln, oder es werden Tarifverträge geschlossen, die beispielsweise grundlegend für Gehälter oder Arbeitszeiten sind. Dabei wurden in den letzten Jahren häufiger Tarifverträge mit Öffnungsklauseln abgeschlossen, was Vereinbarungen auf Betriebsebene eine größere Bedeutung zukommen ließ. Durch die Möglichkeit von Streiks kann Arbeitnehmerinteressen mehr Nachdruck bei deren Aushandlung verliehen werden.
Die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen auf Betriebs- und Branchenebene ermöglichen beispielsweise Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen und Bezahlung sowie Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung. Sie können also wesentlich zur Qualität von Arbeit beitragen.