Wie hoch ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Interessen durch Arbeitnehmervertretungen geregelt sind?
Ein Indikator für die Arbeitsbeziehungen auf betrieblicher Ebene ist der Anteil der Beschäftigten mit Betriebsräten.
Betriebs- beziehungsweise Personalräte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wirken bei Personalentscheidungen mit und treffen stellvertretend für die Beschäftigten Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber.
Arbeitnehmervertretungen im öffentlichen Dienst weiter verbreitet als in der Wirtschaft
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 43 % der Beschäftigten in Deutschland durch Arbeitnehmervertretungen repräsentiert. Betriebsräte werden in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten gewählt. In der Privatwirtschaft lag der Anteil bei 39 %, im öffentlichen Dienst war der Anteil der durch Personalräte vertretenen Beschäftigten bei 95 % und damit mehr als doppelt so hoch.
Chance auf Betriebsrat steigt mit Betriebsgröße
Eine wichtige Rolle spielt auch die Größe des Betriebes: 2022 hatten unter 8 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit 5 bis 20 Beschäftigten einen Betriebsrat. Der Anteil wächst jedoch mit der Unternehmensgröße auf 86 % in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern. Auch alternative Mitarbeitervertretungen sind in größeren Betrieben häufiger.
Betriebsgröße nach Anzahl der Beschäftigten | Betriebs- oder Personalrat (alle Betriebe) | Alternative Mitarbeitenden- vertretung |
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Quelle: IAB-Betriebspanel (2022) | ||
1-4 Beschäftigte | - | 4 |
5-9 Beschäftigte | 3 | 8 |
10-20 Beschäftigte | 8 | 14 |
21-50 Beschäftigte | 17 | 16 |
51-100 Beschäftigte | 33 | 16 |
101-200 Beschäftigte | 51 | 16 |
201 und mehr Beschäftigte | 86 | 16 |
Arbeitnehmervertretungen in den neuen Ländern seltener
In den neuen Ländern waren Arbeitnehmervertretungen durch Betriebs- oder Personalräte mit 44 % weniger verbreitet als im früheren Bundesgebiet (46 %). Dies ist vor allem auf die Betriebe mit über 200 Beschäftigten zurückzuführen. In allen anderen Betriebsgrößen waren die Arbeitnehmer der neuen Länder mindestens genauso häufig durch Betriebsräte repräsentiert wie im Westen. Die Unterschiede zwischen dem früheren Bundesgebiet und den neuen Ländern nehmen im Zeitverlauf etwas ab.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteil der Beschäftigten, in deren Betrieb es einen Betriebsrat gibt.
Quelle
IAB-Betriebspanel
Hinweise zur Interpretation
Methodische Hinweise zum: "IAB-Betriebspanel" finden Sie auf der Internetseite des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).