Wie hoch ist der Anteil der unfreiwillig befristet Beschäftigten? Der Indikator zeigt den Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinden, da sie keine Dauerstelle gefunden haben. Berücksichtigt werden befristet Beschäftigte ab 25 Jahren.
Beschäftigte können aus unterschiedlichen Gründen befristete Arbeitsverträge haben. Ausbildungs- und Probeverträge bringen automatisch eine Befristung mit sich. Im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung wird auch erfragt, ob eine Festanstellung durch den Beschäftigten gesucht, aber nicht gefunden wurde. Befragte, die angeben, eine Festanstellung gesucht, aber nicht gefunden zu haben, gelten als "unfreiwillig" befristet Beschäftigte. Die längerfristige berufliche und persönliche Lebensplanung wird durch zeitlich befristete Arbeitsverträge erschwert.
8,1 % der Beschäftigten arbeiten unfreiwillig befristet
2023 gaben 8,1 % der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an, ein befristetes Arbeitsverhältnis eingegangen zu sein, weil sie keine Dauerstelle gefunden hatten. 14,6 % nannten einen Probevertrag als Befristungsgrund und 15,9 % befanden sich in Ausbildung. Rund 2,6 % hatten bewusst ein befristetes Beschäftigungsverhältnis gewählt. Der am häufigsten genannte Grund war jedoch, dass die Stelle nur befristet ausgeschrieben war (31,0 %). Ob es sich hierbei um eine unfreiwillige Befristung oder eine freiwillige Befristung zugunsten einer interessanten Tätigkeit handelt, kann für diese Personen nicht näher bestimmt werden. Mit 27,8 % gab ein nicht unerheblicher Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an, aus anderen Gründen befristet beschäftigt zu sein.
Frauen gaben mit 7,2 % etwas seltener an, unfreiwillig befristet beschäftigt zu sein, als Männer mit 8,8 %. Mit 16,0 % war der Anteil unfreiwillig befristet Beschäftigter bei den Hilfskräften am höchsten.
Alter von ... bis ... Jahren | Insgesamt | Frauen | Männer |
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1: Befristet Beschäftigte ab 25 Jahre. / = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug. () = Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert aufgrund der Fallzahl statistisch relativ unsicher ist. Quelle: Ergebnis der Arbeitskräfteerhebung | |||
25 bis 34 | 6,3 | 5,2 | 7,1 |
35 bis 44 | 10,1 | 9,0 | 11,1 |
45 bis 54 | 11,3 | (10,2) | (12,6) |
55 bis 64 | 11,1 | (10,2) | (11,9) |
65 und älter | / | / | / |
Insgesamt | 8,1 | 7,2 | 8,8 |
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteil der befristet Beschäftigten ab 25 Jahre in unfreiwilliger Befristung an allen abhängig Beschäftigten ab 25 Jahren mit gültigen Angaben zur unfreiwilligen Befristung.
Unfreiwillige Befristung liegt vor, wenn der Erwerbstätige "keine Dauerstelle gefunden" hat.
Quelle
Arbeitskräfteerhebung
Hinweise zur Interpretation
Im Erhebungsjahr 2021 wurden bei der Frage nach dem Grund der Befristung zwei neue Antwortkategorien aufgenommen ("Stelle war nur als befristete Tätigkeit ausgeschrieben" und "andere Gründe"). Die Verteilung über die Antworten hat sich durch die beiden neuen Kategorien sehr stark verändert, sodass die Ergebnisse zur unfreiwillig befristeten Beschäftigung ab 2021 sehr viel kleinere Anteile aufweisen und nicht mit den Vorjahren vergleichbar sind.
Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde in 2020 neugestaltet. Neben dem Fragenprogramm wurden die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form der Datengewinnung verändert. Die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Die Hochrechnung berücksichtigt die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse ab dem Jahr 2010. Ab dem Berichtsjahr 2016 basiert die Stichprobe des Mikrozensus auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Umstellung ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Methoden: Qualitätsberichte und Erläuterungen.
Weitere Informationen
Neuregelung des Mikrozensus ab 2020