Qualität der Arbeit Selbstständige mit nur einem Kunden

Wie hoch ist der Anteil der Selbstständigen, die nur einen Auftraggeber oder Kun­den haben?

Selbstständige, die nur einen Auftraggeber oder Kunden haben, sind in be­sonderer Weise abhängig von diesem Kunden und genießen kaum un­ter­neh­me­ri­sche Frei­hei­ten. Durch diese Bindung an einen einzigen Kunden ist nicht mehr klar ab­zu­gren­zen, ob es sich tatsächlich um Selbstständige oder um abhängig beschäftigte Ar­beit­nehmer han­delt. Für Selbstständige in solchen Arbeitsformen besteht die Ge­fahr, die Freiheiten im Bereich der Ar­beits­zeit­ge­stal­tung, Umsetzung von Ideen oder Konzepten und bei der Preis­ge­stal­tung zu verlieren und bei Sicherheitsaspekten wie Sozial- und Kran­ken­ver­si­che­rung einzubüßen.

Der Indikator zeigt den Anteil der Selbstständigen, die nach eigenen An­ga­ben nur einen Auftraggeber oder Kunden haben, an allen Erwerbstätigen im Alter von über 15 Jahren.

0,7 % der Erwerbstätigen sind Selbst­stän­di­ge mit nur einem Kunden

2017 waren 0,7 % aller Erwerbstätigen im Alter ab 15 Jahren Selbstständige mit nur einem Kunden. Diese Zahl erscheint sehr gering, es betrifft nahezu 300 000 Per­so­nen. Gemessen an allen Selbstständigen handelt es sich um einen Anteil von 6,9 %. Die wei­teren Ergebnisse zeigen ebenfalls den Anteil an allen Selbstständigen.

Die Unterschiede sind geschlechtsspezifisch: 7,9 % der selbstständigen Frauen haben nur einen Kunden oder Auftraggeber, bei den Männern sind 6,5 % betroffen. Der Anteil der Selbstständigen in Teilzeit mit nur einem Kunden oder Auftraggeber ist mit 16,8 % noch höher und erhöht die Wahr­scheinlichkeit, dass es sich um keine einkommens- und zukunftssichernde Beschäftigungsform handelt.

Ob sich der Anteil dieser Gruppe erhöht, wie es sich in anderen eu­ro­pä­ischen Län­dern in den vergangenen Jahren gezeigt hat, ist bisher noch nicht zu erkennen, da die Merkmale für Deutschland erstmalig im Jahr 2017 erho­ben wurden.

Deutlich zu erkennen ist im Ländervergleich, dass diese Arbeitsform in Deutschland nicht so häufig vorkommt, wie in anderen europäischen Län­dern. In der Slowakei haben 23,0 % der Selbstständigen nur einen Kunden oder Auftraggeber, aber auch in Italien (13,5 %) und Großbritannien (12,5 %) scheint das Phänomen deutlich stär­ker verbreitet. In der Schweiz, Dänemark und in Kroatien haben rund 3 % der Selbstständigen nur einen Kunden.

Selbstständige mit einem Kunden im Jahr 2017 in %
LandAnteil an allen
Selbstständigen
Quelle: Ergebnis der Arbeitskräfteerhebung.
Europäische Union - 28 Länder9,0
Slowakei23,0
Türkei14,6
Bulgarien13,8
Italien13,5
Vereinigtes Königreich12,5
Island12,0
Zypern11,3
Norwegen10,3
Lettland10,0
Irland9,9
Slowenien9,8
Rumänien9,6
Luxemburg9,3
Polen9,0
Österreich7,7
Schweden7,2
Deutschland6,9
Tschechien6,8
Griechenland6,8
Malta6,5
Belgien6,5
Finnland6,4
Estland6,4
Spanien6,2
Niederlande5,6
Portugal5,4
Frankreich5,3
Litauen5,1
Ungarn4,5
Schweiz3,3
Dänemark3,2
Kroatien3,1

Informationen zum Indikator

Beschreibung/Definition
Anteil der Selbstständigen (15 Jahre und älter) mit nur einem Kunden oder Auf­trag­geber an allen Erwerbstätigen (15 Jahre und älter).

Anteil der Selbstständigen (15 Jahre und älter) mit nur einem Kunden oder Auf­trag­geber an allen Selbstständigen (15 Jahre und älter).

Quelle
Arbeitskräfteerhebung (Ad hoc Modul 2017)

Hinweise zur Interpretation
Betrachtet werden hier Selbstständige mit nur einem Kunden. Dieses Merk­mal ist in­ter­na­tio­nal vergleichbar und liefert Hinweise dafür, dass diese Un­tergruppe der Selbst­stän­di­gen möglicherweise ein Arbeitsverhältnis auf­weist, das einer ab­hän­gi­gen Be­schäf­ti­gungs­form ähnlich ist. Was die Zahlen nicht widerspiegeln sind Er­geb­nisse zur Schein­selbst­ständigkeit, da hierfür weitere Kriterien betrachtet werden müssten.

Die Arbeitskräfteerhebung wurde in den vergangenen Jahren hinsichtlich der Er­fas­sung des Erwerbsstatus kontinuierlich methodisch verbessert. Dadurch sind Zeit­ver­glei­che teilweise eingeschränkt. Methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Er­geb­nisse wurden insbesondere in den Jahren 2005 und aktuell für die Jahre ab 2011 durch­geführt. Die Ergebnisse in diesen Jah­ren sind daher nur ein­ge­schränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Die aktuelle Veränderung berücksichtigt in der Hochrechnung die Be­völke­rungs­eck­werte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durch­ge­führ­ten Zensus und re­vi­diert die Ergebnisse ab dem Jahr 2010. Ab dem Be­richts­jahr 2016 basiert die Stichprobe des Mikrozensus auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Um­stel­lung ist die Ver­gleich­bar­keit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vor­jahren eingeschränkt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Methoden: Qua­li­täts­be­rich­te und Erläuterungen.

Weitere Ergebnisse im Aufsatz Günther, L.; Marder-Puch, K.: Selbstständigkeit – Me­tho­den und Ergebnisse des Ad-Hoc-Moduls zur Arbeitskräfteerhebung 2017. In: Wirt­schaft und Statistik 1/2019, S. 116-131.