Wie hoch ist der Anteil der Erwerbspersonen, die gesetzlich rentenversichert sind? Erwerbspersonen sind alle, die arbeiten oder Arbeit suchen, also Erwerbstätige und Erwerbslose. Rentenansprüche von Personen, die keine Arbeit suchen, werden nicht berücksichtigt.
In Deutschland zahlen in 2023 alle Angestellten bis zur Beitragsbemessungsgrenze 18,6 % ihres Bruttoeinkommens in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Den Beitrag übernimmt zur Hälfte der Arbeitgeber. Im Jahr 2023 lag die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Ländern bei 7 300 Euro Monatseinkommen und in den neuen Ländern bei 7 100 Euro. Auch für registrierte Arbeitslose zahlt die Arbeitsagentur einen Rentenbeitrag, so dass daraus Rentenansprüche entstehen. Selbstständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Aus der Höhe und Dauer der Einzahlung ergibt sich später die Altersrente.
Bis Ende 2011 bestand nach Vollendung des 65. Lebensjahrs Anspruch auf Rente, ohne dass es zu Abzügen gekommen ist. Dieses Renteneintrittsalter wird seit Anfang 2012 nach und nach auf 67 Jahre angehoben.
Alle Personen zwischen 15 und 64 Jahren, die noch keine Rente beziehen, wurden befragt, ob sie freiwillig oder pflichtversichert sind.
Erwerbsbevölkerung überwiegend rentenversichert
Im Jahr 2023 waren 87,1 % der Erwerbspersonen in Deutschland gesetzlich rentenversichert. Der Großteil der Versicherten war 2023 in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (83,5 %). Demgegenüber standen 3,6 % freiwillig Versicherte.
Diese Quoten unterschätzen allerdings das Ausmaß der sozialen Absicherung im Ruhestand, da Pensionsansprüche der Beamten hier nicht berücksichtigt werden. Auch Personen, die nur privat für das Alter vorsorgen, wurden nicht berücksichtigt.
Der Indikator sagt nichts darüber aus, in welcher Höhe sich die Rentenansprüche der Versicherten bewegen und ob diese für die Versorgung im Alter ausreichen. Niedrige Beiträge oder viele Unterbrechungen bei der Beitragszahlung können später zu einer relativ niedrigen gesetzlichen Rente führen. Die betriebliche und private Vorsorge spielen daher im Alter eine immer größere Rolle.
Geschlecht | Pflicht- versichert | Freiwillig versichert | Freiwillig oder pflicht- versichert |
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Quelle: Ergebnis des Mikrozensus | |||
2023 | |||
Frauen | 84,2 | 3,2 | 87,4 |
Männer | 82,8 | 4,0 | 86,8 |
Insgesamt | 83,5 | 3,6 | 87,1 |
2013 | |||
Frauen | 78,5 | 2,8 | 81,3 |
Männer | 76,3 | 4,0 | 80,2 |
Insgesamt | 77,3 | 3,4 | 80,7 |
12,9 % nicht gesetzlich versichert
Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sind entweder Beamte oder andere Erwerbstätige, die privat oder gar nicht versichert sind.
Tatsächlich handelt es sich bei 33,0 % der Nicht-Versicherten um Selbstständige und bei weiteren 31,0 % um Beamte. Aber auch knapp ein Viertel der nicht gesetzlich Versicherten sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (23,5 %). Hierbei handelt es sich vermutlich vor allem um geringfügig Beschäftigte. Weitere 11,6 % sind Erwerbslose.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteil der Erwerbspersonen (15 bis 64 Jahre), die Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind und noch keine Rente beziehen an allen Erwerbspersonen (15 bis 64 Jahre).
Quelle
Mikrozensus
Hinweise zur Interpretation
Die zeitliche Vergleichbarkeit ist aufgrund von Frageänderungen teilweise eingeschränkt.
Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde in 2020 neugestaltet. Neben dem Fragenprogramm wurden die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form der Datengewinnung verändert. Die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Weitere methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden darüber hinaus in den Jahren 2005, 2011 und 2021 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Die Hochrechnung berücksichtigt die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse ab dem Jahr 2010. Ab dem Berichtsjahr 2016 basiert die Stichprobe des Mikrozensus auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Umstellung ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Methoden: Qualitätsberichte und Erläuterungen.
Weitere Informationen
Neuregelung des Mikrozensus ab 2020