Qualität der Arbeit Beschäftigte mit Anspruch auf Arbeitslosengeld

Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten, die bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf eine Lohnersatzzahlung haben?
Leistungsansprüche bestehen für abhängig Beschäftigte, die in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben. Bezugsgröße sind Beschäftigte im Alter zwischen 15 und 64 Jahren. Nicht eingerechnet werden Beamte, die durch ihren Beamtenstatus unkündbar und daher nicht von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung liegt derzeit bei 2,6 % des Bruttoentgeltes und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Das im Bedarfsfall gezahlte Arbeitslosengeld liegt bei 60 % des Bruttogehaltes im zurückliegenden Jahr. Sind Kinder vorhanden, liegt es bei 67 %. In der Regel wird für ein Jahr gezahlt. Danach erhalten alle erwerbsfähigen Personen "Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte", das allerdings keine Versicherungsleistung darstellt und sich an der Bedürftigkeit der Betroffenen orientiert.

Die Mindestbeitragszeit zum Erwerb eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld wurde bei der Berechnung nicht berücksichtigt, wodurch der Anteil der Versicherten mit Ansprüchen auf Lohnersatzzahlungen in der Realität etwas niedriger liegt.

91,3 % der Beschäftigten sind arbeitslosenversichert

2023 hatten 91,3 % der Beschäftigten bei Verlust ihres Arbeitsplatzes Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld.
Der Anteil der gegen Arbeitslosigkeit abgesicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lag 2023 etwas über dem Niveau aus dem Jahr 2000. Damals betrug der Anteil 88,7 % und fiel dann bis 2006 auf 85,5 % ab, und ist seit 2007 wieder um 5,6 Prozentpunkte gestiegen. Zu dieser Entwicklung hat vor allem die Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse beigetragen, für die kein entsprechender Versicherungsschutz besteht.

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Die Zahl der voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten war zwischen 2000 und 2006 rückläufig, während die Zahl geringfügig Teilzeitbeschäftigter in Folge gesetzlicher Änderungen im Jahr 2003 in diesem Zeitraum gestiegen ist.
Seit 2007 ist die Zahl der voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wieder angestiegen. Da die Zahl der geringfügig Beschäftigten weniger stark zugenommen hat, ist der Anteil der Beschäftigten mit Arbeitslosenversicherung seit 2009 wieder von 86,0 % auf 91,3 % angestiegen.

Anteil der Arbeitslosversicherten an den abhängig Beschäftigten 2013 und 2023 in %
GeschlechtInsgesamtDeutscheAusländer
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
30. Juni 2023
Frauen88,589,283,8
Männer93,994,093,2
Insgesamt91,391,689,4
30. Juni 2013
Frauen81,982,871,0
Männer91,792,188,2
Insgesamt86,987,580,7

Ausländische Arbeitnehmer sind etwas seltener arbeitslosenversichert

Der Versicherungsgrad von Ausländern war etwas niedriger als der der deutschen Staatsbürger: 2023 waren 89,4 % der ausländischen gegenüber 91,6 % der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeitslosenversichert. Der Unterschied hat sich seit 2013 leicht verringert: Damals betrug der Unterschied zwischen den deutschen und den ausländischen Beschäftigten knapp sieben Prozentpunkte.

Informationen zum Indikator

Beschreibung/Definition
Anteil der voll-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort.

Quelle
Bundesagentur für Arbeit

Hinweise zur Interpretation
Da nur voll-sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen, wird hier nur diese Gruppen betrachtet. Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beinhalten demgegenüber neben den voll-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auch die ausschließlich gering entlohnten Beschäftigten und die ausschließlich kurzfristig Beschäftigten.
Selbstständige, die freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen, sind nicht berücksichtigt.

Methodische Hinweise zur Beschäftigungsstatistik finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.