Wie hoch ist der Anteil der befristeten Arbeitsverträge bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern? Bei der Berechnung der Befristungsquote werden alle abhängig Beschäftigten ab 25 Jahren berücksichtigt.
Jüngere Arbeitnehmer, die sich im Übergang vom Bildungs- zum Beschäftigungssystem befinden und häufig befristete Verträge haben, fließen nicht in die Berechnung ein. Auch die Gruppe der Auszubildenden, in der befristete Beschäftigung weit verbreitet ist, wird dadurch weitgehend nicht berücksichtigt. Der Indikator erfasst daher nicht das ganze Ausmaß befristeter Beschäftigung.
Jeder dreizehnte Arbeitsvertrag hat ein Verfallsdatum
2023 waren in Deutschland 7,5 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 25 Jahren befristet beschäftigt. Die Befristungsquote von Frauen mit 7,4 % und Männern mit 7,6 % unterscheidet sich dabei im Vergleich zu früher kaum mehr. 30 Jahre zuvor fiel der Unterschied noch etwas größer aus. 1993 waren 6,6 % der Frauen und 5,2 % der Männer in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt. Die meisten, (56,2 %), der befristet Beschäftigten besaßen 2023 einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr. Bei 20,9 % der Befragten betrug die Befristung ein bis unter zwei Jahre, bei weiteren 13,2 % zwei bis unter drei Jahre. 9,7 % gaben an, einen Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren zu besitzen.
Anstieg der Befristungen seit 2020
Seit 1991 ist die Befristungsquote von 5,9 % um 1,6 Prozentpunkte auf 7,5 % angestiegen. Zu beachten ist, dass der Anstieg auf Grund methodischer Änderungen etwas überzeichnet dargestellt wird. Der Anteil legte in der Vergangenheit meist in konjunkturellen Schwächephasen stärker zu, während er in Aufschwungphasen leicht zurückging. In Folge der Finanzmarktkrise sank der Anteil befristet Beschäftigter im Jahr 2009, um in den beiden darauffolgenden Jahren wieder moderat anzusteigen. Seit 2012 sinkt die Befristungsquote auf 6,9 % in 2020 und stieg in den darauffolgenden zwei Jahren wieder an. Aufgrund der Neugestaltung der Arbeitskräfteerhebung, die zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit den Vorjahren führt, können die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Befristungsquote nicht näher bestimmt werden. In 2023 sank die Befristungsquote erneut gegenüber dem Vorjahr.
Deutschland im europäischen Mittelfeld
Im europäischen Vergleich lag Deutschland im Jahr 2023 unter dem EU-Durchschnitt von 10,1 % und bewegte sich im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsländern im Mittelfeld. Besonders hoch waren die Befristungsquoten in den Niederlanden mit rund 18,7 % sowie in Spanien und Portugal mit 14,6 %. Zu den sieben Ländern mit Befristungsquoten unter 5 % gehörten Ungarn, die Slowakei, Bulgarien, Lettland, Estland, Rumänien sowie Litauen, welches die niedrigste Befristungsquote hatte (1,6 %). Im internationalen Vergleich ist eine niedrigere Befristungsquote jedoch nicht immer mit höherer Beschäftigungssicherheit gleichzusetzen, da die nationalen Regelungen des Kündigungsschutzes unterschiedlich sind.
In den meisten Staaten waren die Befristungsquoten der Frauen höher. Deutschland zählte in 2023 zu den Ländern mit den geringsten Unterschieden zwischen Männern und Frauen.
Überdurchschnittlich hohe Befristungsquoten für Soldaten, Angehörige akademischer Berufe und Hilfskräfte
Mit 37,1 % waren in Deutschland die Befristungsquoten für Soldaten am höchsten. Darauf folgen Angehörige akademischer Berufe mit 11,1 % und Hilfsarbeitskräfte (10,8 %). Auch bei Erwerbstätigen in Dienstleistungsberufen (8,5 %) war der Anteil der befristet Beschäftigten überdurchschnittlich hoch.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteile der befristeten Beschäftigten ab 25 Jahre an allen abhängig Beschäftigten ab 25 Jahre.
Quelle
Arbeitskräfteerhebung
Hinweise zur Interpretation
Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde in 2020 neugestaltet. Neben dem Fragenprogramm wurden die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form der Datengewinnung verändert. Die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Weitere methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden darüber hinaus in den Jahren 2005, 2011 und 2021 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Die Hochrechnung berücksichtigt die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse ab dem Jahr 2010. Ab dem Berichtsjahr 2016 basiert die Stichprobe des Mikrozensus auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Umstellung ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.
Für die Ergebnisse zur befristeten Beschäftigung gibt es zusätzliche Hinweise:
Der Anstieg der befristetet Beschäftigten ist durch das geänderte Hochrechnungsverfahren im Jahr 2005 im Vergleich zu 2004 überzeichnet.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Methoden: Qualitätsberichte und Erläuterungen.
Weitere Informationen
Befristet Beschäftigte in Europa
Neuregelung des Mikrozensus ab 2020