Qualität der Arbeit Erwerbstätige, die mehr als eine Tätigkeit ausüben

Wie hoch ist der Anteil der Erwerbstätigen, die mehr als eine Tätigkeit ausüben?

Die sogenannte "Zweitjobquote" drückt aus, wie groß der Anteil derjenigen ist, die neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit eine oder mehrere weitere Tätigkeiten ausüben. Berücksichtigt werden dabei Personen im Alter von 15 Jahren und älter.

Nebenjobs können insbesondere dann als zeitliche Belastung empfunden werden, wenn sie ausgeübt werden, weil der Verdienst aus dem Hauptjob nicht ausreicht. Sie können aber auch interessante Erfahrungen und lukrative Zusatzverdienste bei gut Verdienenden bedeuten.

Anstieg der Zweitjobquote

2022 hatten 4,6 % aller Erwerbstätigen in Deutschland neben ihrer Haupttätigkeit mindestens eine weitere Tätigkeit. Damit standen im Jahr 2022 gut 1,9 Millionen Personen in mindestens einem weiteren Arbeitsverhältnis.

Am häufigsten waren Mehrfachbeschäftigungen bei Erwerbstätigen im mittleren Alter: So betrug der Anteil der Personen mit einer weiteren Tätigkeit bei den 25- bis 34-Jährigen und 35- bis 44-Jährigen jeweils 5,0 % und bei den 45- bis 54-Jährigen 4,9 %. Junge Menschen unter 25 Jahre (3,9 %) und Personen über 65 Jahre (2,8 %) hatten seltener zwei oder mehr Tätigkeiten.

Nach Geschlecht gab es dagegen geringere Unterschiede: 5,1 % der erwerbstätigen Frauen und 4,0 % der erwerbstätigen Männer gingen einer weiteren Beschäftigung nach. Hintergrund für den höheren Anteil bei den Frauen ist, dass Mehrfachbeschäftigungen häufiger bei Teilzeiterwerbstätigen vorkommen, bei denen wiederum der Frauenanteil deutlich höher ist. Immer mehr Erwerbstätige üben mehr als eine Tätigkeit aus. Seit Anfang der 90er Jahre hat sich der Wert mehr als verdoppelt.


Anteil der Erwerbstätigen, die mehr als eine Tätigkeit ausüben an allen Erwerbstätigen in %
JahrInsgesamtMännerFrauen
Quelle: Ergebnis der Arbeitskräfteerhebung.
19921,82,11,4
19972,62,72,3
20022,22,42,0
20073,73,63,9
20124,74,35,1
20175,44,95,9
20224,64,05,1

29,6 % sind im Zweitjob selbstständig

Die meisten Erwerbstätigen mit einer zweiten oder weiteren Tätigkeit waren in ihrem Zweitjob als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tätig (69,5 %). Eine weitere große Gruppe war im Zweitjob selbstständig ohne eigene Beschäftigte (26,4 %). Dagegen gaben sehr wenige Befragte an, in der Nebentätigkeit selbstständig mit Beschäftigten (3,1 %) oder mithelfendes Familienmitglied (1,0 %) zu sein.

8,2 Wochenstunden im Nebenjob

Im Nebenjob arbeiteten Erwerbstätige im Durchschnitt 8,2 Stunden pro Woche. Dabei war die Arbeitszeit bei Selbstständigen mit Beschäftigten (12,3 Stunden) im Zweitjob deutlich länger als bei Soloselbstständigen (8,9 Stunden) oder bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (7,8 Stunden).

Informationen zum Indikator

Beschreibung/Definition
Anteil der Erwerbstätigen (ab 15 Jahre), die mehr als eine Tätigkeit ausüben.

Quelle
Arbeitskräfteerhebung

Hinweise zur Interpretation
Selbstständige und Teilzeitbeschäftigte haben häufiger eine Nebentätigkeit als (sonstige) Arbeitnehmer.

Im Vergleich zu anderen Statistiken (insbesondere der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit) weist die Arbeitskräfteerhebung einen deutlich geringeren Anteil von Erwerbstätigen mit mehreren Tätigkeiten nach. Hintergrund ist, dass die Arbeitskräfteerhebung auf die Auskunft der Befragten zurückgreift, während die Beschäftigungen auf den gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen zur Sozialversicherung basiert.

Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde in 2020 neugestaltet. Neben dem Fragenprogramm wurden die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form der Datengewinnung verändert. Die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Weitere methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden darüber hinaus in den Jahren 2005, 2011 und 2021 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Die Hochrechnung berücksichtigt die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse ab dem Jahr 2010. Ab dem Berichtsjahr 2016 basiert die Stichprobe des Mikrozensus auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Umstellung ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Methoden: Qualitätsberichte und Erläuterungen.

Weitere Informationen
Erwerbstätige in Europa, die mehr als eine Tätigkeit ausüben.
Neuregelung des Mikrozensus ab 2020.